Otzing
Neue Verordnung: Was Landwirte beim Düngen beachten müssen

25.02.2017 | Stand 18.09.2023, 1:45 Uhr

Nach der neuen Düngeverordnung soll Gülle, welche Landwirte auf ihren Feldern ausbringen, Pflanzen wachsen lassen, aber das Grundwasser nicht zusätzlich belasten. − Foto: Kay Nietfeld/dpa

"Die gute fachliche Praxis" ist Grundlage für die Förderung der Landwirtschaft und für Dr. Heinrich Niedermaier, den Direktor des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Deggendorf (AELF), der richtige Weg für Landwirte, Kritikern zu begegnen. Auf der Informationsveranstaltung am Mittwochabend in der Mehrzweckhalle in Otzing informierten die AELF-Mitarbeiter Martina Retzer, Dr. Walter Schwab und Hilmar Maußner über neue Fördermöglichkeiten, das Bildungsprogramm Landwirtschaft (BiLa) und Vorschriften zur Stickstoffdüngung.

Ab März müssen Bauern mit Mehrfachanträgen die Betriebsprämie beantragen. Dabei geben sie an, was sie auf ihren Feldern anbauen. Retzer erklärte, worauf sie besonders achten müssen. "Schauen Sie sich die Feldstücke auf den Luftbildern genau an, bevor sie ihren Antrag stellen, so vermeiden sie Rückforderungen", sagte sie. 2013 habe eine Befliegung gezeigt, dass die Größe von fast jedem dritten Feldstück nicht korrekt angegeben war, 2016 waren de Angaben noch bei jedem sechsten Feldstück auffällig.

Die neue Düngeverordnung soll regeln, dass Mist und Gülle aus den Viehställen und der Gärrest aus den Biogasanlagen die Pflanzen wachsen lassen, jedoch das Grundwasser nicht belasten. Noch ist sie vom Bundesrat nicht beschlossen, doch Hilmar Maußner nannte die Eckpunkte. Jeder Landwirt muss für jedes Feldstück genau planen, wie viel Dünger er braucht. Eckdaten liefern Ertrag und Nährstoffversorgung im Boden. Er muss genau dokumentieren, welche Stoffe in seinen Hof hinein kommen und welche ihn wieder verlassen. Zur Stoffstrombilanz gehört etwa, wie viel Dünger der Landwirt kauft, welche Erträge er verkauft, wie viele Tiere auf den Hof kommen und verlassen. Der Landwirt darf Gülle nur noch ausbringen, wenn auf dem Feld auch etwas wächst – und muss sie innerhalb von vier Stunden einarbeiten.

− hs

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