Deggendorf
Fußtritte gegen Opfer: Es war kein versuchter Totschlag

29.09.2014 | Stand 17.09.2023, 23:44 Uhr

Symbolfoto: dpa

Wegen versuchten Totschlags stand ein 25-jähriger Mann aus Cham am Montag vor der 1. Strafkammer des Landgerichts. Er war angeklagt, einen anderen Mann mit zwei Faustschlägen niedergestreckt und mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert zu haben.

Die Tat hat sich am 12. Januar gegen 5.15 Uhr morgens am Parkplatz an der Hans-Krämer-Straße abgespielt. Der Angeklagte, das Opfer, das vor Gericht als Nebenkläger auftrat, sowie ein Bekannter des Opfers, hatten gemeinsam in der Bar "Baby" getrunken. Der Angeklagte hatte zuvor bereits im "Kings Club" und im "Freudenhaus" gefeiert und einiges an Alkohol zu sich genommen. Ein Zeuge sagte aus, dass sich der Angeklagte und sein Bekannter plötzlich nur mehrere Zentimeter entfernt gegenüberstanden. Dann schlug der 25-Jährige dem anderen zweimal mit der Faust im Gesicht. Der Angegriffene sackte zu Boden und blieb mit den Händen vor dem Gesicht liegen. Zwei- bis viermal soll der Angeklagte den Mann ins Gesicht getreten haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte das als versuchten Totschlags gewertet. Weil der Zeuge in der Verhandlung seine Aussage dahingehend abänderte, dass er den Beschuldigten nicht vom Opfer weggezogen, sondern sich mit erhobenen Händen zwischen den am Boden liegenden Mann und den Angreifer gestellt hatte, ging Oberstaatsanwalt Johann Duschl nunmehr vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung aus. Der Beschuldigte hatte aufgehört zu treten, als der Zeuge sich vor ihn stellte, das betrachtete der Staatsanwalt als freiwilligen Rücktritt vom vorsätzlichen Totschlag.

Die Große Strafkammer unter Vorsitz von Heinrich Brusch wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Bewährung wurde auf vier Jahre festgesetzt. Der Angeklagte muss sich vom Alkohol fernhalten und ein Anti-Aggressionstraining besuchen. Der Angeklagte und sein Verteidiger verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel, Oberstaatsanwalt Johann Duschl behält sich die Entscheidung darüber vor.

− she



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