Deggendorf
Drohte Mann, Spaziergängerin und Hund zu erschießen?

04.09.2018 | Stand 18.09.2023, 3:04 Uhr

Ein 70-Jähriger soll einer 47-jährige Spaziergängerin in Deggendorf angedroht haben, sie und ihren Hund zu erschießen, weil sie ihren Hund nicht angeleint hatte. −Symbolfoto: dpa

Diese Gassi-Runde wird eine 47-jährige Deggendorferin so schnell wohl nicht vergessen. Die Frau war mit ihrem Hund Donnerstag früh im Naturschutzgebiet am Himmelreich spazieren, als ein 70-jähriger Deggendorfer schreiend auf sie zukam. Er beschuldigte die Frau, dass ihr freilaufender Hund im Wald gewildert habe und bedrohte sie und den Hund damit, beide zu erschießen.

Die Frau suchte daraufhin das Weite und rief noch auf dem Weg zum Auto ihren Lebensgefährten an, der so die Beschimpfungen und die Bedrohungen mitbekam. "Meine Freundin hatte richtig Angst und ich habe ihr auch gleich gesagt, sie soll zur Polizei fahren." Die Frau fuhr los, der Mann folgte ihr in seinem Auto. "Bei der Ackerloh hat meine Freundin dann zu mir gesagt, dass es ihr jetzt reicht", erzählt der immer noch aufgebrachte Lebensgefährte.

Die Frau stieg aus ihrem Wagen, ging zum Auto des Mannes und forderte ihn auf, sie nicht weiter zu verfolgen. Sie erklärte ihm, dass sie Anzeige gegen ihn erstatten werde, woraufhin ihr der 70-Jährige entgegnete, dass er ihr Autokennzeichen und ihre Adresse kenne und sie ebenfalls anzeigen werde.

Der Mann stellte die Situation im Gespräch mit der DZ so dar, dass er die Frau auf die Anleinpflicht hingewiesen habe und ihr erklärt habe, dass ein Jäger ihren Hund erschießen dürfe, wenn er ihn beim Stöbern erwische. "Ich habe ja gar keinen Jagdschein", so der Mann, "und ich habe die Frau auch nicht bedroht." Sie habe ihn hingegen ausgelacht und auf ihn nicht den Eindruck gemacht, besonders verängstigt zu sein. Mit der Leinen-Pflicht gebe es im Naturschutzgebiet immer wieder Probleme, was für ihn als Anlieger und Grundstückseigentümer besonders ärgerlich sei. Die Polizei ermittelt gegen den Mann,wegen der Bedrohung und gegen die Frau wegen der Verletzung der Anleinpflicht.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Mittwochsausgabe der DZ (Online-Kiosk) oder kostenlos im PNP Plusportal.