Deggendorf
Die Stadt mit Haschisch "überschwemmt" – vier Jahre Haft

16.07.2018 | Stand 18.09.2023, 2:57 Uhr

−Symbolfoto: Binder

Das Landgericht hat am Montag einen 26 Jahre alten Syrer, der den Deggendorfer Drogenmarkt Ende 2016 und Anfang 2017 mit Haschisch überschwemmt hatte, zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Ein 23-Jähriger wurde wegen Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, ein 22-Jähriger kam mit einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren davon, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte die drei Syrer wegen des bandenmäßigen Handels mit Haschisch angeklagt. Für sie stand auch nach der Beweisaufnahme in dem mehrwöchigen Verfahren fest, dass der 26-Jährige ab Mitte 2016 zunächst alleine einen "schwunghaften" Handel mit Haschisch betrieben und sich ab dem Jahreswechsel 2016/2017 sich mit den beiden anderen Angeklagten zusammengetan habe. Der 26-Jährige sei der Kopf der Bande gewesen, der 23-Jährige sein Stellvertreter und der 22-Jährige der Buchhalter. Die drei hätten ab Anfang 2017 in der Deggendorfer Wohnung des Jüngsten gelebt, dieser habe auch immer wieder Haschischplatten versteckt.

Weil der Anführer umfangreich ausgesagt und bei der Aufklärung mitgewirkt hat, forderte der Staatsanwalt für ihn eine Haftstrafe von fünf Jahren, für die beiden anderen Angeklagten dagegen sechs Jahre und zwei Monate sowie sechs Jahre.

Die Verteidiger Gerhard Vaitl, Dr. Thomas Krimmel und Josef Neuberger zielten in ihren Plädoyers darauf ab, dass der 22-Jährige nicht an den Drogengeschäften beteiligt gewesen sei und es sich deshalb auch nicht um eine Bande gehandelt habe – denn laut Gesetz hat eine Bande mindestens drei Mitglieder.

Die Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Georg Meiski kam ebenfalls zu dem Schluss: Der Vorwurf der "Bandenabrede" habe sich nicht beweisen lassen.

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