Deggendorf
Berufung verworfen: Eritreer muss drei Jahre absitzen

23.07.2020 | Stand 18.09.2023, 4:43 Uhr


Weil ein 33-Jähriger zum Tatzeitpunkt erheblich betrunken gewesen ist, hatte er gegen die Haftstrafe für vorsätzliche Körperverletzung und Raub Berufung eingelegt. Die Erste Strafkammer im Landgericht Deggendorf mit Vorsitzendem Richter Dr. Georg Meiski konnte die Zweifel des Angeklagten nicht nachvollziehen und hat am Donnerstag, 23. Juli, bestätigt, dass das Urteil vom Amtsgericht im März richtig ist. Der Eritreer muss seine dreijährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landshut absitzen.

Seit Mitte 2015 lebt der Beschuldigte in Deutschland. Bereits nach ein paar Monaten, im Dezember desselben Jahres und im Januar 2016, ist er strafrechtlich auffällig geworden, wurde 2016 schon wegen versuchten schweren Raubes, Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung am Landgericht München zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Damals war er in einen Kiosk an einem U-Bahnhof in München eingebrochen und hatte dort das Geldfach der Kasse entwendet. Außerdem hatte er einen Mann mit einer Glasscherbe an der Lippe verletzt – beim Versuch, dessen Geldbörse zu stehlen. Die Strafe hat der heute 33-Jährige bereits abgesessen.

Vier Wochen nach seiner Entlassung aus der Haft ist es dann zu den Straftaten in Deggendorf gekommen. Nach Meinung des Gerichts hat der Eritreer am 19. Oktober vergangenen Jahres gegen 1 Uhr morgens am Luitpoldplatz zwei betrunkene Mädchen belästigt. Zwei Männer sind dazwischen gegangen, wollten den Mädchen helfen. Nachdem sie den Mann aufgefordert hatten, das zu unterlassen, hat er einem von ihnen unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Dabei hat der Beschuldigte dem Geschädigten das Nasenbein an- und einen Zahn abgebrochen.

Vier Wochen nach Haftende wurde der 33-Jährige schon wieder straffälligDen Zeugen war der Angeklagte bekannt. Denn alle Beteiligten des Vorfalls waren zuvor Gast in einem Deggendorfer Lokal gewesen. Dort sei der Eritreer bereits negativ aufgefallen und sei deshalb aus dem Lokal geworfen worden.

Noch in derselben Nacht hat der Beschuldigte gegen 2.40 Uhr einem Mann mit Gehbehinderung die Geldbörse gestohlen. Davor hat er versucht, das iPhone des Opfers zu entwenden. Dieses konnte sich der Besitzer allerdings wieder zurückholen. Anschließend hat der Geschädigte den Vorfall in der Polizeidienststelle gemeldet.

Am nächsten Morgen haben die Beamten besagte Geldbörse beim Angeklagten zu Hause gefunden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in der JVA Landshut. Heuer am 24. März wurde er dann vom Amtsgericht Deggendorf zu drei Jahren Haft wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Dagegen haben er und sein Anwalt Max Stadler Berufung eingelegt. Der Grund: Der Alkohol sei daran schuld, dass er straffällig wurde.

Gestern sagte Gutachter Dr. Thomas Rieder vor dem Landrichter aus. Er sollte prüfen, ob der Eritreer wegen des Alkoholeinflusses nur vermindert schuldfähig ist. Dr. Rieder erzählte vor Gericht von der Vergangenheit des 33-Jährigen, dass er in Eritrea geboren und dort mit 13 Jahren als Kindersoldat in die Armee eingezogen wurde. Vier Jahre später ist er in den Sudan geflüchtet. Schon damals war Europa sein Ziel. Zwischenzeitlich ist er in der Schweiz und in Italien gewesen, bevor er es dann nach Deutschland schaffte.

Alkohol würde der Angeklagte immer mal wieder konsumieren, eine Abhängigkeit oder Entzugserscheinungen bestehen laut dem Gutachter allerdings nicht. Zum Tatzeitpunkt hatte der Beschuldigte wahrscheinlich 2 bis 3 Promille. Genau könne man das aber nicht mehr sagen, da erst zehn Stunden nach der Tat ein Alkoholtest gemacht wurde. Dieses Ergebnis wurde dann hochgerechnet. Die Problematik dabei sei, dass man nicht wisse, ob der Angeklagte noch nach der Tat Alkohol konsumiert hat. Dr. Rieder glaubt nicht, dass eine Schuldminderung vorliegt, da der Angeklagte trotz seines Zustandes zielgerichtet gehandelt hat.

Der Untersuchungshäftling entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei allen Beteiligten. Er versicherte, dass er aus seinen Fehlern gelernt habe.

Das Gericht verwarf die Berufung. "Wer vier Wochen nach Haft wegen eines ähnlichen Verbrechens es gleich nochmal versucht, hätte sogar noch mehr Jahre verdient", betonte Richter Meiski. Allerdings sei er da an das Urteil vom Amtsgericht gebunden.