Deggendorf
Berufung eingelegt: Angeklagter gibt Alkohol die Schuld

33-Jähriger akzeptiert Urteil zu Haftstrafe wegen Körperverletzung und Raubes nicht

21.07.2020 | Stand 18.09.2023, 4:43 Uhr

−Foto: Roland Binder

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Raubes ist ein 33-Jähriger im März dieses Jahres vom Amtsgericht Deggendorf zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen haben der Mann und sein Verteidiger Max Stadler Berufung eingelegt. Am Montag, 20. Juli, wurde der Eritreer der Ersten Strafkammer am Landgericht Deggendorf mit Vorsitzendem Richter Dr. Georg Meiski vorgeführt.

Am 19. Oktober vergangenen Jahres soll der Angeklagte – nachdem er nach eigenen Angaben einige Flaschen Bier und eine Wodkaflasche getrunken hatte – gleich mehrere Delikte begangen haben. Gegen 1 Uhr morgens habe der Beschuldigte am Luitpoldplatz in Deggendorf zwei Mädchen belästigt und mehrmals versucht, diese zu berühren. Zwei Männer sind nach eigener Aussage den Mädchen zur Hilfe gekommen. Den Zeugen ist der Mann bereits vorher in einem Deggendorfer Lokal negativ aufgefallen. Dort sei er aufgefordert worden, das Lokal zu verlassen. "Der Bedienung, die ihn nach draußen verwiesen hat, hat er sogar vor die Füße gespuckt", erinnerte sich einer der beiden Männer vor Gericht.

Nachdem er von ihnen aufgefordert worden sei, die Mädchen in Ruhe zu lassen, habe der Angeklagte einen von ihnen unvermittelt auf die Nase geschlagen. Dabei wurde der Geschädigte verletzt: Das Nasenbein war an- und ein Zahn abgebrochen. Der Schlag sei von zwei Frauen beobachtet worden, diese sagten am Montag ebenfalls aus. Allen Zeugen ist der 33-Jährige wegen seiner außergewöhnlichen Frisur in Erinnerung geblieben. Zum Tatzeitpunkt habe er seine Rastazöpfe in einem hohen Zopf getragen: "Es sah wie ein Palme aus", beschrieb ein Zeuge.

In der selben Nacht soll der Flüchtling außerdem gegen 2.40 Uhr einen Mann mit einer Gehbehinderung ausgeraubt haben. Der Angeklagte soll um ihn herum getänzelt sein und einen Arm um ihn gelegt haben. Das Opfer habe noch versucht, sich am vermeintlichen Angreifer festzuhalten. Allerdings hat er nach eigener Angabe aufgrund seiner Beeinträchtigung keinen sicheren Stand, weshalb beide Männer umgefallen seien.

Dabei habe der Eritreer dem Deggendorfer sein schwarzes iPhone entwendet. Dieses konnte sich der Besitzer allerdings wieder zurückholen. Danach hat der Beschuldigte die Geldbörse aus der rechten hinteren Hosentasche des Geschädigten gezogen, so die Anklage. Anschließend habe er mit seinem Diebesgut den Tatort verlassen. Der Geschädigte hat den Vorfall danach bei der Polizei angezeigt. Beamte hätten den Geldbeutel samt den rund 100 Euro Inhalt am nächsten Morgen beim Angeklagten gefunden.

In der Polizeidienststelle wurden laut einem Polizeihauptkommissar dem Opfer verschiedene Bilder gezeigt, aus denen er den Täter heraussuchen sollte. "Da hat er ganz klar den Angeklagten wiedererkannt", berichtete der Zeuge. Auch dem Geschädigten sei vor allem die Frisur des Beschuldigten in Erinnerung geblieben. Er habe ihn bereits zum Tatzeitpunkt wiedererkannt, da auch er zuvor in dem Deggendorfer Lokal zu Gast gewesen war.

Am Tag nach der Tat wurde der Beschuldigte festgenommen, er sitzt seitdem in der Justizvollzugsanstalt in Landshut. Am 24. März 2020 wurde er vom Amtsgericht Deggendorf für schuldig befunden und zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun fordert er Freispruch.

Der Angeklagte saß während der Verhandlung mit verschränkten Armen da, den Blick durchgehend auf die Dolmetscherin gerichtet. Dem Gericht erklärte er, dass er zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war und sich an die ihm vorgeworfenen Taten nicht erinnern kann. Er sei Alkoholiker und wolle sich therapieren lassen.

Am Donnerstag sagt unter anderem Gutachter Dr. Thomas Rieder vor Gericht aus, der prüft, ob der Mann wegen des Alkoholeinflusses nur vermindert schuldfähig ist. Anschließend wird Richter Dr. Georg Meiski das Urteil verkünden.