Deggendorf
"Aufklärung" in der Grundschule – Mann vor Gericht

21.06.2017 | Stand 18.09.2023, 2:01 Uhr

Symbolbild: dpa

Ab 3. Juli muss sich ein 35-jähriger lediger Mann aus Deggendorf unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verbreitung pornografischer Schriften vor dem Landgericht Deggendorf verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann unter anderem vor, im Herbst 2016 im Stadtgebiet von Deggendorf mehrere Sachbeschädigungen begangen zu haben. So soll er drei in der Innenstadt abgestellte Fahrzeuge sowie die Fensterscheibe eines Speiselokals und die Tür einer Grundschule durch Faustschläge und Fußtritte beschädigt haben. Dem Beschuldigten liegt weiter zur Last, eine Taxifahrerin drei Treppenstufen hinabgestoßen zu haben, als diese von ihm die Bezahlung von Zigaretten verlangt hat. Der 35-Jährige hatte die Taxlerin zuvor beauftragt, ihm Zigaretten zu bringen.

Schließlich soll der Beschuldigte ein Buch mit pornografischen Abbildungen auf der Toilette einer Grundschule im Stadtgebiet zurückgelassen haben, nachdem er sich dorthin begeben hatte, um dort "Aufklärung" zu betreiben.

Seit Oktober 2016 ist der Mann bereits vorläufig stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens derzeit davon aus, dass der Beschuldigte wegen Schizophrenie und Halluzinationen bei Begehung der verfahrensgegenständlichen Taten schuldunfähig war. Das Landgericht hat deshalb nicht nur zu klären, ob der Beschuldigte die Taten begangen hat. Vielmehr ist zu prüfen, ob von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und deshalb die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist.

Die Verhandlung beginnt am 3. Juli, ein Fortsetzungstermin ist am 10. Juli vorgesehen. Verhandlungsbeginn ist jeweils um 9 Uhr. Es sollen insgesamt 21 Zeugen und ein Sachverständiger vernommen werden.

− dz