„Gebiet für eine Unterkunft nicht geeignet“
Kein vorübergehendes Domizil für geflüchtete an der Söldenhofstraße in Trostberg

Bauausschuss des Stadtrats lehnt Antrag einstimmig ab

07.05.2024 | Stand 10.05.2024, 11:11 Uhr

Nicht einverstanden war der Bauausschuss des Trostberger Stadtrats (Landkreis Traunstein) mit dem Vorhaben eines Antragstellers, auf dem Grundstück an der Söldenhofstraße 8 im Gewerbegebiet Hagenau eine vorübergehende Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete einzurichten. Die Mitglieder des Ausschusses verweigerten einstimmig dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen, das Bürogebäude auf dem Grundstück an der Söldenhofstraße samt der Betriebsleiterwohnung zu einer Unterkunft umnutzen zu dürfen. Der Antragsteller hatte mit 50 Bettplätzen plus zehn Reserveplätzen geplant.

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