Gewalt in Mehrfamilienhaus
29-Jähriger bricht Lebensgefährtin in Vilshofen mehrere Finger und bedroht Polizisten

02.05.2024 | Stand 03.05.2024, 12:36 Uhr

„Es ist nicht der erste Vorfall, der sich in deren Wohnung in der Vilsfeldstraße abspielte“, teilt die Polizei Vilshofen (Landkreis Passau) mit.  − Symbolbild: dpa

Ein 29-Jähriger und seine 33-jährige Lebensgefährtin sind am Mittwoch gegen 20.30 Uhr derart in Streit geraten, dass sie sich körperlich angingen und verletzten. „Es ist nicht der erste Vorfall, der sich in deren Wohnung in der Vilsfeldstraße abspielte“, teilt die Polizei Vilshofen (Landkreis Passau) mit.



Beide Kontrahenten wurden bei der Auseinandersetzung im Mehrfamilienhaus leicht verletzt. Der 33-Jährigen wurden vermutlich mehrere Finger gebrochen, außerdem erlitt sie mehrere Blutergüsse im Oberkörperbereich. Sie musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Weitere Hausbewohner, die der 29-Jährige ebenfalls körperlich angriff, alarmierten die Einsatzkräfte über den Notruf. Bei Eintreffen der ersten Streife öffnete der 29-Jährige nach dem Klingeln die Türe und bedrohte unverzüglich die Beamten mit einem Messer.

Mann konnte von Beamten „trotz heftiger Gegenwehr gefesselt werden“



„Nach Androhung von unmittelbarem Zwang warf er das Messer zu Boden, danach konnte er von den Beamten zu Boden gebracht und trotz heftiger Gegenwehr gefesselt werden“, berichtet die Polizei. Dabei wurde der Beschuldigte leicht verletzt. Im Nachgang beleidigte und bedrohte er die Polizisten mehrfach.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Passau wurde bei dem 29-jährigen Beschuldigten eine Blutentnahme durchgeführt. Im Anschluss daran wurde er aufgrund akuter Fremdgefährdung in eine Fachklinik eingewiesen. Die eingesetzten Beamten blieben unverletzt. Gegen den 29-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung in die Wege geleitet.

Im Zuge der Ermittlungen wurde weiter bekannt, dass gegen den Beschuldigten ein offener Haftbefehl zur Vollstreckung vorliegt. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach im Bereich Gewalt-, Eigentums- und Rauschgiftkriminalität in Erscheinung getreten.

− va