Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Raumbedarf für den Schulhausanbau in Trostberg festgelegt

Der Stadtrat stimmt in puncto Erweiterung dem Konzept für die Zimmernutzung einhellig zu

27.04.2024 | Stand 27.04.2024, 17:00 Uhr

Der Trostberger Stadtrat (Landkreis Traunstein) hat in seiner Sitzung vom 28. Februar die Betreuungsart und den Bedarf für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen für die Heinrich-Braun-Grundschule Trostberg festgelegt, der ab 1. September 2026 gilt (wir berichteten). Als Betreuungsart einigte sich der Rat neben dem fortbestehenden integrativen AWO-Kinderhort mit 75 Plätzen auf die offene Ganztagsschule und den Bedarf an Ganztagsbetreuung an der Heinrich-Braun-Grundschule mit 80 Prozent der Schüler.

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