Mit der bekannten Betrugsmasche von Schockanrufen bei Senioren erbeuteten zwei 22 und 23 Jahre alte Polen sechsstellige Werte in Geld und Gold. Die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune verhängte am Freitag Freiheitsstrafen von sechs Jahren und acht Monaten beziehungsweise von fünf Jahren und zwei Monaten. Aus prozessökonomischen Gründen hatte das Gericht zuvor auf Antrag des Staatsanwalts mehrere Fälle eingestellt. Übrig blieben für den Abholer sechs Fälle des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs. Dem Fahrer (23) wurde Beihilfe dazu in...