Bürgermeisterwahl in Tittling
Wahlergebnis ist nun amtlich – 3 Stimmen zählten nicht

14.11.2023 | Stand 14.11.2023, 11:31 Uhr

Eine Stunde hatten die Wahlhelfer sortiert, gezählt, geprüft und gerechnet, dann stand das Ergebnis. Geändert hat sich an den Zahlen auch bei der abschließenden Sitzung des Wahlausschusses nichts. − Fotos: Kain

Das vorläufige Ergebnis der Bürgermeisterwahl in der Marktgemeinde Tittling vom Sonntagabend ist nun auch das amtliche Endergebnis. Der Gemeindewahlausschuss musste bei seiner Sitzung am Montagnachmittag keine Korrekturen am Auszählungsergebnis vornehmen, wie Wahlleiter Andreas Fenzl berichtet.

Das Zahlenwerk zur Bürgermeisterwahl ist somit nun amtlich: Von 3431 Wahlberechtigten gaben 1989 einen Stimmzettel ab. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 57,97 Prozent. „Das ist ein wenig enttäuschend“, sagt Fenzl, der angesichts zweier Kandidaten und über 1000 bestellter Briefwahlunterlagen eine höhere Resonanz erwartet hatte. Zum Vergleich: In Aidenbach, wo am Sonntag ebenfalls ein neuer Bürgermeister gewählt wurde, lag die Wahlbeteiligung bei 43 Prozent – dort gab es aber auch nur einen einzigen Kandidaten.

Drei Stimmen konnten nicht gezählt werden – Das sind die Gründe



In Tittling teilten sich die 1986 gültigen Stimmen wie folgt auf: 1228 oder 61,83 Prozent entfielen auf Josef Artmann (CSU), 758 oder 38,17 Prozent erreichte Tobias Krenn (parteilos/FW). Lediglich drei Stimmzettel waren ungültig und konnten auch bei der Nachprüfung durch den Gemeindewahlausschuss keinem der beiden Bewerber zugeordnet werden: Ein Wähler hatte einen leeren Stimmzettel abgegeben, ein anderer hatte beide Kandidaten angekreuzt und der dritte hatte sogar einen weiteren Namen auf den Stimmzettel geschrieben – das ist jedoch nur zulässig, wenn es bloß einen Kandidaten gibt.

Die nächste Sitzung des Markgemeinderates in der kommenden Woche, am 21. November, wird Wahlsieger Josef Artmann trotzdem noch als 2. Bürgermeister leiten. Die Amtszeit von Helmut Willmerdinger dauert noch bis 13. Februar, die offizielle Amtsübergabe erfolgt also erst zum 14. Februar 2024.