Fürstenstein
Künftig dürfen die Siebener zu neunt sein – als Feldgeschworene

29.12.2023 | Stand 29.12.2023, 16:52 Uhr
Christine Pierach

Neu vollständig aufgestellt waren die Siebener in der Gemeinde Fürstenstein zuletzt im Jahr 2015. − Fotos: Archiv Gemeinde

Dass sich zum Bund der sieben Feldgeschworenen in Fürstenstein (Landkreis Passau) bald zwei neue Geschworene gesellen könnten, hat der Gemeinderat kürzlich beschlossen.

Feldgeschworene haben die Aufgabe, das Vermessungsamt beim Kennzeichnen von Flurstücksgrenzen zu unterstützen. Häufig setzen sie dabei die Grenzsteine. Dabei handelt es sich um das älteste Ehrenamt in Bayern, das meist sehr ortskundige Menschen bekleiden. Früher markierten die Geschworenen die Grenzsteine mit geheimen Zeichen aus Ton, Glas oder Metall, um deren Richtigkeit belegen zu können. Auch wenn sie heute nicht mehr eigenständig vermessen dürfen, sind sie bei Arbeiten des Vermessungsamts dabei. Zudem sichern oder erneuern sie eigenständig Grenzzeichen. Der Ausdruck „Siebener“ entstand, da normalerweise sieben Feldgeschworene in einer Gemeinde tätig sind.

Ausscheiden aus Alters- und Gesundheitsgründen



Bislang waren „die Siebener“ gemäß ihrer örtlichen Anzahl seit 1982 zu siebt. Nun hat der Gemeinderat geschlossen ihrem Wunsch zugestimmt, als Höchstzahl neun Geschworene zuzulassen. Der Hintergrund: Im April 2015 hatte Bürgermeister Stephan Gawlik drei neue Abmarkungs-Hüter vereidigt. Scheidet einer aus dem Amt auf Lebenszeit aus, aus wichtigen Gründen oder gar durch Versterben, bestimmen die Verbliebenen den Nachfolger. Sie selbst wählen ihren Obmann und dessen Vize. Obmann ist in Fürstenstein seit 2015 Karl Schlattl. Die übliche Amtszeit von sechs Jahren ist zwar bereits abgelaufen, an Neuwahlen war während der Pandemie jedoch nicht zu denken. Eben diese Wahlen, dazu die Tatsache, dass es demnächst wegen weiterer Amtsniederlegungen aus Alters- und Gesundheitsgründen dann nur noch fünf Feldgeschworene geben wird, machen die Abläufe chronologisch kompliziert. Auf die Bestellung neuer Geschworener folgt deren Vereidigung durch den Obmann. Dieser wäre aber gerne wieder nach den Statuten regulär im Amt, bevor er die Neuen zu Geschworenen macht. Und die wären, auch wegen eines möglichen Ausscheidens, optimal zu neunt. Die höhere Anzahl sei vom Gesetz gedeckt.

An dieser Stelle kommt der Gemeinderat ins Spiel. Ihm obliegt zwar nicht, wer Feldgeschworener ist. Aber er kann mitreden, wenn es um deren Gesamtzahl geht. Wegen der erfolgten und sich andeutenden Abgänge solle die neue Höchstzahl bei neun Vereidigten liegen. „Neun werden ausreichend sein“, fasste Tobias Klessinger die Gespräche im Vorfeld zusammen. „Aus diesen neun werden Obmann und Vize bestellt.“

Einsatz in allen drei Ortsteilen Fürstensteins



„Warum neun statt sieben?“, hinterfragte Josef Thurnreiter. Der Geschäftsleiter erklärte dazu auch die Quantität des Einsatzes für jeden Feldgeschworenen: „Das ist ein Ehrenamt, jeder Einsatz kann drei bis vier Stunden Tätigkeit oder auch ein ganzer Tag sein. Mit neun sind wir gut aufgestellt. Die Gruppe wird in allen drei Ortsteilen eingesetzt. Neun ist der Wunsch des Obmanns. Es können dann auch sieben oder acht werden, je nachdem, wie viele vorgeschlagen werden.“ Da waren die Räte geschlossen überzeugt, dass die Obergrenze von neun Feldgeschworenen schon in Ordnung geht.

− cp