Laut Gesundheitsamt Passau
Bakterien im Trinkwasser: Wasser in Büchlberg und Straßkirchen muss abgekocht werden

14.11.2023 | Stand 14.11.2023, 15:19 Uhr

Die Bewohner von Büchlberg und Straßkirchen (Kreis Passau) müssen ihr Trinkwasser bis auf Weiteres abkochen.  − Foto: Patrick Pleul/dpa/Symbolbild

Das Gesundheitsamt Passau hat eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet Büchlberg und Teile des Salzweger Gemeindeteils Straßkirchen (Landkreis Passau) erlassen. Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde in der Gemeinde Büchlberg eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt, teilt das Landratsamt mit.



Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde in der Gemeinde Büchlberg und für den Bereich Straßkirchen eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt (Verunreinigung mit coliformen Bakterien). Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen.

Diese Gemeindeteile sind betroffen

Betroffen sind Haushalte und Verbrauchsstellen in der Gemeinde Büchlberg, die vom Wasserbeschaffungsverband Büchlberg versorgt werden, sowie der Bereich Straßkirchen, der von den Stadtwerken Passau mit Büchlberger Wasser versorgt wird. Konkret heißt das: Ganz Straßkirchen bis Tennisplatz, Kronawitten, Hofstetten, Leitzing, Kleinfelden, Eggersdorf, Ambrosmühle, Neuhäuser, Schlott, Wurmeck, Hütten, Krietzing, Englboldsdorf, Seiersdorf, Kindleinsberg, Hof, Wulzing, Atzmannsdorf, Ratzing, Obersimboln, Stolling, Haag, Jägeröd, Euzersdorf, Willhartsberg, Gstöttlmühle, Judenhof, Kamping und Koglhof.

Sprudelnd aufkochen und zehn Minuten abkühlen

Das Trinkwasser muss laut Gesundheitsamt vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie der Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden, abgekocht werden (sprudelnd Aufkochen und zehn Minuten abkühlen lassen). Die Geschirrspülmaschine sollte mindestens auf 70 Grad laufen.

Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Gemeinde Büchlberg, die Stadtwerke Passau und das Gesundheitsamt Passau informieren unverzüglich, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.

− red