Umsetzung Onlinezugangsgesetz
Hutthurmer Rathaus bietet mehr digitale Dienste an

22.02.2023 | Stand 17.09.2023, 2:21 Uhr
Helga Wiedenbein

Für die digitale Zeit rüsten will sich die Gemeinde Hutthurm. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, mehr Verwaltungsdienste online anzubieten. −Foto: Wiedenbein

Um auch für die digitale Zukunft gerüstet zu sein, befasste sich der Marktgemeinderat kürzlich mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Zum einen könne man hier mit einer 90-prozentigen Förderung, welche für drei Jahre gewährt werde, rechnen und zum anderen müsse man sich für diese neue Zeit rüsten. So sei es dann unter anderem möglich online die An- und Abmeldung der Hundesteuer, Erstattungen fortgeführter Leistungen (Feuerwehr), Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Gastschulanträge und Veranstaltungsmeldungen über das Formularcenter zu regeln.

Geschäftsleiter Bruno Gottschaller stellte das Projekt im Detail den Räten vor. Er habe sich zusammen mit der Verwaltung hierüber genau informiert und es fand ein reger Gedankenaustausch statt. Die Gemeinde würde für die Inanspruchnahme der Förderung 20 Dienste mit Formularcenter benötigen. Von den knapp 15000 Euro Gesamtkosten könne noch die Fördersumme von 90 Prozent für die Dauer von drei Jahren in Abzug gebracht werden und es verblieben somit knapp 1500 Euro Eigenanteil. Die laufenden Kosten nach dem Förderzeitraum liegen bei rund 1800 Euro. Ohne dem Formularcenter und der anhängenden Förderung würde der Eigenanteil derzeit bei gut 1900 Euro liegen, die laufenden Kosten jedoch nur mehr bei rund 650 Euro.

Sein Vorschlag wäre zum aktuellen Zeitpunkt das volle Programm mit allen Formularen zu erwerben und nach Ablauf der dreijährigen Förderzeit diesen digitalen Dienst neu zu betrachten.

Digitalisierung in schnellen Schritten



Falls die Onlinedienste von den Hutthurmer Bürgern nach Ablauf wider Erwarten nicht angenommen wurden, könne man das Formularcenter kündigen und auf die kostengünstigere Version umsteigen. Er empfahl den Räten zugunsten des Formularcenters zu entscheiden, da die öffentlichen Verwaltungen hier noch erheblich hinterherhinken.

Andreas Gastinger (CSU) war bewusst, dass die digitalen Dienste noch nicht ausreichend in Anspruch genommen werden und würde sich diese gute Einrichtung durchaus für die Zukunft und für Hutthurm wünschen. Teresa Wagner-Mösl (CSU) sagte, dass das OZG eine der größten Maßnahmen auf kommunaler Ebene sei und man im ländlichen Raum noch erhebliche Defizite in diesem Bereich habe und aufgrund dieser Tatsache ein solches Projekt mit ins Boot geholt werden müsse. Die Digitalisierung gehe in großen und schnellen Schritten voran und man habe mit Fabian Seewald einen fähigen IT-Experten, der diesen Anforderungen mehr als gewachsen ist. Der analoge Teil in der Verwaltung solle zugunsten des Bürgers, dem digitalen Fortschritt Platz machen.

Hutthurm noch mager aufgestellt



Markus Reihofer (CSU) äußerte Bedenken: Er befürchte, dass zusätzliches Personal erforderlich sei, um dieses Formularcenter zu pflegen. Max Rosenberger und Bruno Gottschaller konnten hier aber Entwarnung geben, denn der jeweilige Antrag würde beim zuständigen Sachgebietsleiter ankommen, der diesen ohne weiteres Personal bearbeiten könne. Laut Gottschaller sei Hutthurm gegenüber anderen Gemeinden, die über 30 Dienste anbieten würden, mit drei bis vier Diensten noch sehr mager aufgestellt. Robert Hackl (FW) war noch nicht überzeugt, vor allem, da nach der Förderung die Kosten für die Gemeinde doch erheblich ansteigen würden und er für die Nutzung von Formularen wie beispielsweise bei der An- und Abmeldung Hundesteuer eine Auslastung in Frage stellte.

Evaluation nach drei Jahren



Andreas Gastinger (CSU) waren auch die Satzungen, welche auf der Homepage zur Verfügung gestellt würden, zu wenig. Er wünsche sich, dass hier alle als ersten Schritt zur Digitalisierung, mitaufgenommen werden. Raphael Wagner (CSU) sei durchaus für die Digitalisierung, wollte jedoch wissen, ob dieses Formularcenter auch den Weg ins Rathaus ersparen würde. Bruno Gottschaller informierte, dass es beispielsweise bei der Beantragung von Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen möglich sein wird, diese online zu beantragen.

Armin Maier (FW) möchte hier die Verwaltung mit ins Boot nehmen und schlägt vor nach Ablauf der drei Jahre diese Maßnahme neu zu evaluieren. Die Räte fassten nach eingehender Beratschlagung den Beschluss einstimmig zugunsten der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.