Unfall im Juni
War Alkohol im Spiel? Teenager nach Unfall mit zwei Toten in Mitterfels angeklagt

08.01.2024 | Stand 08.01.2024, 18:09 Uhr |

Ein schwerer Autounfall bei Mitterfels (Landkreis Straubing-Bogen) im Juni vergangenen Jahres hat zwei Teenagern das Leben gekostet. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen der jungen Fahrer angeklagt. Er soll vor dem Unfall Alkohol getrunken haben. − Foto: Seidl/zema-medien.de/Archiv

Ein schwerer Autounfall bei Mitterfels (Landkreis Straubing-Bogen) im Juni vergangenen Jahres hat zwei Teenagern das Leben gekostet. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen der jungen Fahrer angeklagt. Er soll vor dem Unfall Alkohol getrunken haben.





Aus einer Mitteilung der Straubinger Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in je zwei Fällen und damit einhergehend auch wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben wurde. Man gehe davon aus, dass der angeklagte Fahrer eines Audi „auf Grund eines alkoholbedingten Fahrfehlers“ auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem VW zusammengestoßen sein soll.

In diesem VW sind damals ein 18-Jähriger sowie eine 17-Jährige tödlich verletzt worden. Zwei weitere Insassen haben schwer verletzt überlebt.

Ermittler: Frontalzusammenstoß vermeidbar gewesen



Weiter heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte „auf Grund der vorhandenen Alkoholisierung mit der Möglichkeit eines von ihm verursachten Verkehrsunfalls rechnen musste“. Außerdem gehe die Anklage davon aus, dass der Frontalzusammenstoß vermeidbar gewesen sei. Gestützt worden seien diese Ermittlungsergebnisse von einem „umfangreichen“ unfallanalytischen sowie einem rechtsmedizinischen Gutachten.

Der Angeklagte – dessen konkretes Alter in der Mitteilung nicht genannt wird – habe sich bislang noch nicht zu der Tat geäußert. Auch das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht Straubing hat zunächst noch nicht entschieden, ob ein Verfahren gegen den Mann eröffnet wird.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis



Bei einer Verurteilung muss der Mann mit einer Geldstrafe oder aber auch einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen. Die Staatsanwaltschaft verweist dennoch auf die nach wie vor geltende Unschuldsvermutung.

Die Anklage war der Mitteilung zufolge bereits Ende Dezember erfolgt und erst jetzt veröffentlicht worden.

− lha

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