Plattling
Messerstecherei in Plattling: Prozess vor dem Deggendorfer Landgericht

15.01.2020 | Stand 12.10.2023, 10:28 Uhr

−Foto: Archiv

Die lange Prozess-Geschichte einer Kneipen-Schlägerei fand am Mittwoch am Landgericht in Deggendorf schließlich ihr – voraussichtliches − Ende. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung wurde ein 34-jähriger Plattlinger zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt.
Die Geschichte begann am 8. April 2017. An diesem Tag soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft in einem Plattlinger Lokal einen geringfügigen Betrag – es handelte sich wohl um die Zeche für ein Weißbier und eine Goaßhalbe – nicht bezahlt haben.
In einer Auseinandersetzung mit der Tochter des Wirts habe der Angeklagte sein Weizenglas auf den Boden geworfen und das Lokal. Der Wirt, seine Tochter und noch mehr Personen seien dem Angeklagten gefolgt, draußen kam es dann zum Streit. Im Zuge der Schubserei soll der Angeklagte ein Fischermesser mit 9,5-Zentimeter-Klinge gezogen haben, dann habe er zwei Personen mit seinem Messer verletzt. Diese Nacht setzte einen langen juristischen Prozess über Prozess, Berufung, und Revision in Bewegung.
Gleich zu Beginn der Verhandlung zogen sich der Vorsitzende Richter Dr. Anton Nachreiner, der Verteidiger des Angeklagten Reinhard Perlet, Staatsanwalt Dr. Stefan Brunner und der Anwalt des Nebenklägers, Hubertus Werner, zu einem Verständigungsgespräch zurück. Darin einigte man sich auf ein Strafmaß zwischen einem Jahr Freiheitsstrafe und einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe, wenn der Angeklagte ein Geständnis mache.
Reinhard Perlet gab daraufhin eine Erklärung für seinen Mandanten ab. Der räume ein, mit dem Messer herumgefuchtelt und somit zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, dass Menschen verletzt werden.
Genau lässt sich die Tatnacht nicht mehr rekonstruieren: Zeugenaussagen gehen auseinander, fast jeder Beteiligte war angetrunken – teils stark. "Sie müssen mit dem Trinken aufhören. Der Suff bringt Sie in ärgste Bedrängnis", fand Richter Nachreiner deutliche Worte für den Angeklagten. Der muss die Gerichtskosten tragen und dem Nebenkläger, einem Opfer, Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro zahlen.