Plattling
Bewährungsstrafe für schwere Brandstiftung und Bedrohung

28.10.2019 | Stand 18.09.2023, 4:05 Uhr
Rüdiger Schernikau

Wegen schwerer Brandstiftung und Bedrohung ist ein 39-jähriger Mann am Montagvormittag zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. −Symbolfoto: Häusler

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen schwerer Brandstiftung und Bedrohung hat das Schöffengericht Deggendorf unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Christina Putzke am Montagvormittag einen 39-jährigen russischen Lagerarbeiter verurteilt. Mit dieser Entscheidung folgte das Amtsgericht vollumfänglich dem Strafantrag des Leitenden Oberstaatsanwalts Rudolf Helmhagen. Verteidiger Dr. Ronny Raith ging von einem minder schweren Fall aus. Was war geschehen?

Anfang August 2018 hatte der in Sibirien geborene, "gehörnte" Ehemann in den frühen Morgenstunden mit seiner Frau, die sich seit Anfang Juli 2018 mit den beiden gemeinsamen Kindern in Russland bei ihren Eltern aufhielt, einen heftigen, immer weiter eskalierenden, digitalen Streit. Kommuniziert wurde in russischer Sprache über den Nachrichten-Dienst Whatsapp.

Laut ermittelter Datenauswertung des eingezogenen Smartphones fielen im Wechsel zwischen dem seit Ende Juli 2018 in Scheidung lebenden Ehepaar Schimpfwörter übelster Sorte. Um 5.34 Uhr deutscher Zeit schickte der immer wütender werdende Ehemann laut Anklageschrift die Nachricht: "Du brauchst nicht mehr zurückkommen, du hast kein Zuhause mehr." Gegen 6.30 Uhr entschloss er sich, die im ersten Stock angemietete Familienwohnung eines Zweifamilienhauses im Norden Plattlings anzuzünden. Zunächst vergoss er eine Flasche Benzin auf Kartonagen, die im Wohnzimmer auf dem Holzfußboden lagen. Mit Hilfe von Schnaps und weiterem Benzin gelang es ihm, ein stark rauchendes Feuer zu entfachen.

Unmittelbar nach der Tat wurde der Mann festgenommen und in einer geschlossenen Abteilung des Bezirksklinikums Mainkofen untergebracht. Das Gericht hat insbesondere berücksichtigt, dass der Verurteilte keine Vorstrafen hat, arbeitswillig ist und zum Zeitpunkt der Tat aufgrund des eskalierenden Ehekonflikts unter einer akuten Belastungsstörung gelitten hat.

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