Weil er seinen Nachwuchs aufzieht, gilt für den Biber seit 15. März eine Schonzeit bis 1. September. Das Nager-Pärchen, das sich seit Längerem am Frauenbach in Waldhausen angesiedelt hat, ist trotzdem nicht sicher davor, abgeschossen zu werden. Das Landratsamt Traunstein, das die von der Gemeinde Schnaitsee beantragte Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Tiere abgesegnet hat, gewährt den Abschuss unter bestimmten Bedingungen auch während der Schonzeit – zum Unmut des Bund-Naturschutz-Ortsverbandes. Dessen Alternativvorschlag zur Lösung des Biber-Hauptproblems – Rückstauungen durch einen Biberdamm ins benachbarte Klärwerk bei Hochwasser – wurde von den Behörden abgelehnt.