Am 10. Januar geht es weiter
Missbrauchsprozess in Traunstein: Kläger wird persönlich gehört

02.01.2024 | Stand 02.01.2024, 19:00 Uhr

Der Kläger Andreas Perr gibt an, von einem Priester in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. − Foto: Peter Kneffel, dpa

Im Zivilprozess gegen das Erzbistum München um Schmerzensgeld und Schadenersatz für einen Missbrauchsbetroffenen soll in der kommenden Woche der Kläger persönlich angehört werden.



Weiter seien zu dem Termin am 10. Januar ein Sachverständiger und vier Zeugen geladen, teilte das Landgericht Traunstein mit.

Die Richter hatten Mitte Juli angeordnet, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Damit soll die Frage erörtert werden, „ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war“. Unklar ist aber, ob am 10. Januar das Gutachten bereits vorliegt.

Der Kläger, ein früherer Ministrant, gibt an, Mitte der 1990er Jahre von einem Priester in Garching an der Alz einmal sexuell missbraucht worden zu sein. Er fordert in dem Zivilprozess mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.

Auch verstorbener Papst Benedikt XVI. unter den Beklagten



Das Verfahren hatte vor allem darum bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil unter den Beklagten ursprünglich auch der inzwischen gestorbene Papst Benedikt XVI. war. Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde. Das Verfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt, weil nach seinem Tod noch immer unklar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt und damit gewissermaßen auch das Verfahren erbt.

Deshalb bleibe das Verfahren in diesem Zusammenhang ausgesetzt, erläuterte das Landgericht. Der Termin am 10. Januar finde nur in Bezug auf die weiteren Beklagten statt.

Prozess wurde immer wieder verschoben



Das Erzbistum hatte über seinen Anwalt bereits zu Prozessbeginn generell akzeptiert, dass der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung hat, sich aber nicht auf eine konkrete Summe festgelegt. Der Anwalt beantragte, die Schmerzensgeld-Klage in der geforderten Höhe abzuweisen. Vielmehr sollte das Gericht eine eigene Einschätzung zu einer Summe geben.

Die Fortsetzung des Prozesses war mehrfach verschoben worden. Der Prozess hatte am 20. Juni begonnen, der zweite Verhandlungstag war ursprünglich für den 12. September geplant gewesen und dann zunächst auf den 2. November verlegt worden; dann wurde er erneut vertagt.

− dpa