Stufenweise führt der Bund ab 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ein: zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 und weiter bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe. „Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert“, erklärte Bürgermeister Karl Schleid (CSU) im Trostberger Stadtrat (Landkreis Traunstein).