Traunreut
Die Traunreuter Innenstadt soll attraktiver werden

Bis 21. April können Gastronomen Anträge stellen – Noch 26 500 Euro im Fördertopf

31.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:14 Uhr

Bereits 2022 profitierten einige Gastronomiebetriebe wie das Il Baretto von der Förderung durch den Gastronomiefonds. −Fotos: Stadt Traunreut

Seit Februar läuft die zweite Förderrunde des „Projektfonds Gastronomie“ der Stadt Traunreut (Landkreis Traunstein). Ziel ist die Belebung der Traunreuter Innenstadt, wie aus einer Pressemitteilung aus dem Rathaus hervorgeht. Das Projekt startete bereits im vergangenen Jahr (wir berichteten), wobei das zur Verfügung stehende Geld auf zwei Jahre aufgeteilt worden ist. Die zweite Bewerbungsphase läuft und es können auch dieses Jahr bis Freitag, 21. April, Anträge gestellt werden, so die Stadt.

Nach der ersten Förderung im vergangenen Jahr ist der Fördertopf mit aktuell circa 26500 Euro etwas mehr als die Hälfte ausgeschöpft. Im vergangen Jahr wurden fünf Anträge eingereicht, die alle mit einem einheitlichen Fördersatz von 75 Prozent bewilligt wurde. Alle Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, wie zum Beispiel Erneuerung der Sitzgelegenheiten, eine Umstellung der Beleuchtung auf LED und der Einbau eines Sonnenschutzes.

Die Förderung beträgt in der Regel mindestens 50 Prozent

Bezuschusst werden nach wie vor konkrete Ideen und Maßnahmen, die im Außenbereich der innerstädtischen Gastronomiebetriebe umgesetzt werden können und dazu beitragen, dass ein für Besucher attraktiver Aufenthaltsort geschaffen wird. Hierzu zählen unter anderem die Gestaltung der Außenfassade, eine qualitative Möblierung, Sonnenschirme, oder ein neues nachhaltiges Beleuchtungskonzept. „Die Belebung der Innenstadt ist ein zentrales Anliegen, das eine bedeutende Maßnahme für die Gestaltung der Zukunft unserer Stadt ist“, wird Bürgermeister Hans-Peter Dangschat in der Mitteilung zitiert. Die Förderung der Maßnahmen beträgt in der Regel mindestens 50 Prozent, ist jedoch abhängig von der Zahl der eingereichten Anträge und der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel. Bei der Antragstellung müssen die Maßnahme und Konzeptidee beschrieben und skizziert werden. Zudem ist eine Kostenaufstellung mit entsprechenden Angeboten beizufügen.

Die Förderung ist auf das Fördergebiet der Städtebauförderung beschränkt, so dass nur die Lagen in der Innenstadt gefördert werden können. Über die Anträge entscheidet das Gremium „Lenkungsgruppe Städtebau“. Bei der Auswahl werden die Gesamtstimmigkeit, die Qualitätsverbesserung und die Nachhaltigkeit der Maßnahme berücksichtigt.


Unter dem Link www.traunreut.de/projektfonds sind alle Informationen abrufbar. Zudem sind dort alle weiteren wichtigen Dokumente wie die Förderrichtlinie, Kriterien und der Antrag einzusehen. Unter der Rubrik „FAQ“, sind die wesentlichen Fragen zum Projektfonds beantwortet und zusammengefasst.

− red