Die Untere Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Traunstein hat aufgrund der Beschwerde eines Anwohners bei der Regierung von Oberbayern und der anschließenden Überprüfung die Tempo-30-Beschränkung in Haßmoning als nicht rechtskonform beanstandet.
Die Untere Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Traunstein hat aufgrund der Beschwerde eines Anwohners bei der Regierung von Oberbayern und der anschließenden Überprüfung die Tempo-30-Beschränkung in Haßmoning als nicht rechtskonform beanstandet.
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