Seinen großen Schrecken hat das Corona-Virus verloren, Einschränkungen im Alltag gibt es aber nach wie vor. So schreibt das bis 7. April geltende Infektionsschutzgesetz vor, dass man bei Besuchen in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen einen medizinischen Negativ-Test vorlegen muss. Vor diesem Hintergrund ist die Schließung des Landkreis-Testzentrums in Trostberg zum 9. Januar etwa für Menschen, die regelmäßig Angehörige in Altenheimen besuchen, ein Problem.