Eggenfelden
Gebühren für Friedhof und Abwasser: Es wird teilweise teurer

Stadtrat entschied über entsprechende Satzungen

09.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:12 Uhr

Die Gebühren für die Friedhöfe – hier St. Sebastian in Gern – wurden neu festgelegt. −Foto: seb

Von Holger Becker

Neue Gebührensatzungen für Friedhof und Abwasser standen in der letzten Stadtratssitzung des Jahres auf dem Programm. Während es beim Thema Friedhofsgebühren nur wenig Redebedarf gab, herrschte er beim Thema Abwasser umso mehr. Renate Hebertinger (SPD) beantragte zu Beginn der Sitzung sogar die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes, da den Stadträten noch keine belastbaren Zahlen vorlägen.

Dies, so erläuterte Bürgermeister Martin Biber, sei rechtlich problematisch. Denn die bisherige Satzung laufe zum Jahresende aus. Man könne aber jetzt über die Satzung an sich abstimmen, die Höhe der Gebühren dann in einer der nächsten Stadtratssitzungen rückwirkend beschließen, so Biber. Wichtig sei, dass der Gebührenzahler wisse, ob er mit einer Erhöhung zu rechnen habe. Hebertinger zog den Antrag zurück, das Thema blieb auf der Tagesordnung.

Laut der bisherigen Kalkulationsergebnisse lägen die Gebühren für Niederschlagswasser wie bisher bei 26 Cent pro Kubikmeter, bei der Einleitungsgebühr für Schmutzwasser würden sie aber von bisher 1,52 Euro auf 2,43 Euro pro Kubikmeter steigen. Die Kalkulation müsse man aber noch detaillierter berechnen, um konkrete Zahlen für die Gebührenordnung zu haben, wie Kämmerin Monika Riederer-Steiger erläuterte. Auch die Gebühren für die „Abwassergäste“, also jene aus anderen Kommunen, wurden neu kalkuliert. Eine Gebührenänderung sei laut den derzeitigen Verträgen erst zum 1. Januar 2024 möglich, so die Verwaltung. Die Verträge sollen nun überarbeitet werden, hierzu müssten noch Gespräche mit den betreffenden Gemeinden geführt werden.

Für Stefan Hild (CSU) stellte sich die Frage, warum man jetzt über die Satzung und später über die Gebührenhöhe abstimmen solle, man könne doch auch jetzt darüber diskutieren. Kein Problem stellte dagegen die von Biber und der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise für Dr. Andreas Stegbauer (UWG) dar. „Einerseits bin ich immer für effektive Entscheidungen, wenn aber eine Kostenerhöhung von über 60 Prozent im Raum steht, möchte ich schon wissen, warum, um es gegenüber dem Bürger auch erklären zu können“, hielt er fest. Er plädiere für den Satzungsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt und einen späteren Rückwirkungsbeschluss zu den Gebühren. „Das hat es schon früher gegeben und ist nichts Neues“, so Stegbauer. Zumal er daran erinnerte, dass es bei früheren Gebühren-Beschlüssen zu diesem Thema schon zu „Überdeckungen“ gekommen sei, die Gebühren also höher lagen als nötig, weil eben noch keine belastbaren Daten vorhanden waren.

Die zweite Frage zu diesem Tagesordnungspunkt betraf die Fäkalschlammentsorgung. Die Stadt hatte bisher in ihren Satzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang bei gleichzeitiger Anlieferung festgelegt. Laut Kommunalem Prüfungsverband sei dies rechtlich unzulässig. Alternativ könne die Fäkalschlammanlieferung auch privatrechtlich mit Benutzungsordnung geregelt werden. Die bestehende Fäkalschlammentsorgungssatzung sei dann aufzuheben, so der Prüfungsverband.

Dieser Weg erscheint auch der Stadtverwaltung als praktikabler und einfacher. Dem schloss sich auch der Stadtrat an, einstimmig wurde daher entschieden, dass die Fäkalschlammanlieferung künftig privatrechtlich geregelt wird. Beim zweiten Punkt zur Entwässerungsbeitrags- und Gebührenordnung stimmte lediglich Stefan Hild dagegen. Über die Gebührenhöhe wird in einer der nächsten Sitzungen entschieden.

Lediglich einige Nachfragen, jedoch keine Diskussion, gab es bei den Friedhofsgebühren. Der Kalkulationszeitraum dafür läuft ebenfalls zum 31. Dezember 2022 aus. Laut Kalkulation betragen (jeweils pro Jahr) die Grabnutzungsgebühren beispielsweise bei einem Einzelgrab 29 Euro, beim Familiengrab (zwei Plätze) 49 Euro bzw. 74 Euro (drei Plätze) und 112 Euro (vier Plätze), für ein Urnenerdgrab (vier Plätze) 64 Euro, für eine Urnennische 155 Euro, für eine Urnenanonymkammer 15 Euro, für eine Freigruft 411 Euro oder für ungegruftete Arkaden 351 Euro. Die Bestattungsgebühren betragen etwa bei gegrufteten Arkaden 677 Euro, bei ungegrufteten Arkaden (Normalbelegung) 1070 Euro, beim Erdgrab (Normalbelegung) 1070 Euro, bei Urnennischen oder bei Urnen im Erdgrab 540 Euro. Neu geregelt wurden auch die sonstigen Benutzungsgebühren (Leichenhaus, Aussegnungshalle) und Sonderleistungen.

Das Gremium nahm den Antrag zum Neuerlass der Friedhofsgebühren für die Jahre 2023 bis 2026 (gültig ab 1. Januar 2023) einstimmig an.