Mitterskirchen. Festgelegt hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung den derzeit geltenden kalkulatorische Zinssatz in Höhe von zwei Prozent, der letztmalig im Dezember 2022 angepasst wurde, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung festgelegt.
Der Zinssatz fließt unter anderem in die Berechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen mit ein und richtet sich nach der aktuellen durchschnittlichen Darlehensverzinsung. Es betreffe die Gebührenkalkulationen für Wasser, Kanal und Friedhof.
In der Diskussion war auch das Ergebnis vom Ortstermin am Wassergarten. Vorab sollten einmal durch den...