Viechtach
Stadtrat beschließt neue Entgeltordnung für die Viechtacher Stadthalle

03.04.2023 | Stand 17.09.2023, 0:02 Uhr

Für die Nutzung der Viechtacher Stadthalle für einmal wöchentlich stattfindende Orchester- oder Chorproben werden zukünftig 500 Euro pro Jahr fällig. −Foto: Aaron Graßl

Für die Nutzung der Stadthalle wird seitens der Stadt Viechtach eine Miete erhoben. Diese ist in einer Entgeltordnung geregelt, die vom Stadtrat im November 2022 erlassen wurde.

In seiner Sitzung am Montagabend hat das Gremium einstimmig eine um zwei Punkte ergänzte neue Entgeltordnung beschlossen, die ab 15. April gilt. Der erste Punkt betrifft die Nutzung der Stadthalle für Orchester- oder Chorproben mit maximal einer Probe je Woche. Hier werden nun pauschal 500 Euro pro Jahr fällig.

Der zweite Punkt betrifft die Bestuhlung der Stadthalle. Sofern der Veranstalter diese nicht selbst vornimmt, berechnet die Stadt hierfür zukünftig für bis zu 100 Sitzplätze 120 Euro bei Reihenbestuhlung und 160 Euro bei Tischbestuhlung, für bis zu 200 Sitzplätze 160 bzw. 200 Euro, für bis zu 300 Sitzplätze 200 bzw. 240 Euro und für über 300 Sitzplätze 240 bzw. 280 Euro.

− agr