Bodenmais. In Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung des Gemeindetags wird die Geschäftsordnung des Marktes Bodenmais abgeändert. Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr am zehn Prozent, insgesamt nicht mehr als 7500 Euro erhöhen, können vom Bürgermeister beauftragt werden.
− wm