Hauzenberg
Wer die Schulturnhalle nutzt, muss dafür zahlen

Schulverbandsversammlung Sportmittelschule beschließt Benutzungsgebühr

07.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:19 Uhr
Helmut Preuß

Auch für die Turnhalle der Sportmittelschule – im Bild eine Übungsgruppe mit Schülerinnen – wird künftig satzungsgemäß eine Benutzungsgebühr verlangt. −Foto: Preuß

Bei einer Gegenstimme hat die Schulverbandsversammlung eine Satzung für die Benutzung der Schulturnhalle in der Sportmittelschule und der Dreifachturnhalle in Hauzenberg erlassen. Demnach müssen Vereine im Winterhalbjahr von 1.Oktober bis 30.April eine Benutzungsgebühr pro Hallenteil entrichten. Sie liegt bei fünf Euro für eine 45-minütige Unterrichtsstunde.

Für Turniere oder sonstige Veranstaltungen wird eine Benutzungsgebühr ganzjährig erhoben. Sie beträgt 50 Euro pro Tag bei einer Nutzungsdauer bis 18 Uhr und 25 Euro für einen halben Tag. Als halber Tag gilt die Nutzung bis 13 Uhr, von 13 bis 18 Uhr oder ab 18 Uhr.

Hintergrund für den Erlass der Satzung ist die Änderung des Umsatzsteuerrechts. Demnach werden Vermietungen künftig umsatzsteuerpflichtig, wenn die Einnahmen einen Gesamtbetrag von 17500 Euro pro Jahr übersteigen. Das sei zwar bislang nicht der Fall, sagte Kämmerin Claudia Eder in der Sitzung des Schulverbandes. Umsatzsteuerbefreit sei man aber auch nur dann, wenn eine öffentlich-rechtliche Gebührensatzung vorliege. Diese Satzung gab es bisher nicht.

Jörg Gottinger-Krieg (CSU) aus Hauzenberg stimmte gegen die Satzung, weil er heimischen Vereinen für den Spiel- und Sportbetrieb grundsätzlich gar keine Gebühren auferlegen will.

− pr