Hutthurm
Straßensanierungen unter Dach und Fach

07.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:32 Uhr
Helga Wiedenbein

Mit einer Unterschriftenliste hatten sich Anwohner für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Vendelsberg in Richtung Denkhof starkgemacht. Vom Bauausschuss gab es dafür grünes Licht. −Fotos: Wiedenbein

In seiner jüngsten Sitzung hatten die Mitglieder des Bauausschusses Hutthurm (Landkreis Passau) die Vergabe der sanierungsbedürftigen Straßen im Gemeindegebiet zu beschließen. Sofern die Finanzmittel bereitgestellt werden, könne man im laufenden Jahr zehn Straßenzüge instand setzen. So stehen auf der To-do-Liste mit reinen Deckenbauarbeiten, die zum Teil gefördert werden können, die Gemeindeverbindungsstraße auf Höhe Mitterberg in Richtung Grabling mit 3700 Quadratmetern und rund 210000 Euro veranschlagten Kosten als der wohl größte Posten.

Des Weiteren sollen der Kurvenbereich bis Gemeindegrenze Köpplhof, der Schulweg in Kalteneck sowie die Teilstrecken Birketstraße bis zur Kurve bei Auretzdorf 1 und zwischen Lenzingerberg und Prag saniert werden.

Die Gemeindeverbindungsstraße Vendelsberg in Richtung Denkhof mit einer Straßenfläche von 1600 Quadratmetern und rund 98000 Euro Kosten wird auf Initiative verschiedener Anwohner, die ihr Bedürfnis mit einer Unterschriftenliste untermauerten, repariert. Auf Antrag von Inge Jaksic hat sich das Gremium entschieden auch Sanierungen an der Gemeindeverbindungsstraße Voglöd 2 in Richtung Auberg vorbei (gut 210 Meter) durchzuführen. Kleinere Maßnahmen sind eine Zufahrtsstraße in Oberpretz im Außenbereich, eine Zufahrt in Großthannensteig sowie der Anwandweg zwischen Großthannensteig und Kreuzung Oberpretz/Prag an der B12.

Bei der Vorstellung privater Bauanträge durch Matthias Denk kam von Seiten der Gremiumsmitglieder die Frage auf, warum bezüglich der erforderlichen Stellplätze unterschiedliche Bestimmungen beachtet werden müssen. Mit dieser Problematik beschäftigte man sich bereits seit längerem, so Bürgermeister Max Rosenberger, man arbeite daran, die Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass diese bei allen Bebauungsplänen gleichgestellt Anwendung finde.