Landkreis Passau
Schöffen werden heuer neu gewählt

17.01.2023 | Stand 17.01.2023, 17:33 Uhr

−Symbolfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

Dieses Jahr werden die Schöffen in der gesamten Bundesrepublik neu gewählt. Im Vorfeld richten 61 Volkshochschulen in ganz Bayern Informationsveranstaltungen zur Tätigkeit dieser ehrenamtlichen Richter aus.

„Im Namen des Volkes“ ergehen nach deutschem Prozessrecht alle Urteile ordentlicher Gerichte. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 88 der Bayerischen Verfassung deutlich, wo es heißt: „An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken.“ Damit das sichergestellt wird, gibt es das Ehrenamt der Schöffen.

Jeweils zwei ehrenamtliche Richter sitzen den Berufsrichtern an Land- oder Amtsgerichten bei und haben bei der Urteilsfindung gleichberechtigtes Stimmrecht – und damit eine große Verantwortung für den weiteren Lebensweg einer angeklagten Person.

Im Jahr 2023 werden die Schöffen in ganz Deutschland neu gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Zur Ausübung des Ehrenamts muss man über keine juristischen Kenntnisse verfügen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Antritt des Amtes.

Welche weiteren Anforderungen es an dieses Ehrenamt gibt, wo sich Interessierte bewerben können, wie die Schöffen gewählt werden und wie hoch die Aufwandsentschädigung ist – darüber informieren die bayerischen Volkshochschulen im Wintersemester 2022/23 in Kooperation mit dem bayerischen Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen.

Die kostenlose Informationsveranstaltung der Volkshochschule für Stadt und Landkreis Passau findet am Mittwoch, 25. Januar, um 18.30 Uhr, in der vhs Hauptgeschäftsstelle in der Nikolastraße 18 in Passau statt. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann unter ✆0851/95980-0, per E-Mail an info@vhs-passau.de oder online auf www.vhs-passau.de erfolgen.

− red