Aicha vorm Wald. Die Gemeinde Aicha vorm Wald hat nach Art. 100, Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung obliegt dem Gemeinderat und ist erforderlich, weil der Kassenverwalter die Gemeinde bei Kassengeschäften selbstständig nach außen vertritt, also Organfunktion hat. Der Bürgermeister, als der Anordnungsbefugte der Gemeinde, darf Kassengeschäfte nicht tätigen und diese Aufgaben nicht delegieren. Zur Gewährleistung einer geordneten Kassenführung wurde nun Natalie Frisch mit Wirkung vom 1. März zur Kassenverwalterin...