Rotthalmünster
Markt legt Obergrenze für Solarparks fest

Auf maximal 100 Hektar Fläche dürfen in der Kommune Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden

27.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:25 Uhr

Der Marktgemeinderat von Rotthalmünster hat für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nun eine Obergrenze festgelegt. Auf 2,24 Prozent der 4455 Hektar – so viel umfasst das Hoheitsgebiet der Marktgemeinde – dürfen Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden. Das entspricht einer Gesamtfläche von 100 Hektar.

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