Der Marktgemeinderat von Rotthalmünster hat für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nun eine Obergrenze festgelegt. Auf 2,24 Prozent der 4455 Hektar – so viel umfasst das Hoheitsgebiet der Marktgemeinde – dürfen Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden. Das entspricht einer Gesamtfläche von 100 Hektar.