Vilshofen/Aidenbach
Keine einheitlichen Regeln: Besuchsvorschriften in Kliniken nicht leicht für Kranke und Angehörige

09.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:10 Uhr

−Symbolfoto: dpa, Marcus Brandt

Vier Wochen Krankenhaus-Aufenthalt in zwei Kliniken und insgesamt drei Besuchsmodelle – das hat eine Patientin gerade erlebt.

Im Akut-Krankenhaus (Passau) war es eine Stunde täglich, in der sie ihre Tochter besuchen durfte, in der anschließenden Reha (Aidenbach) galt zunächst ein komplettes Besuchsverbot, dann durfte sie jeweils eine Stunde am Freitag und an den Wochenenden besucht werden. Warum?

Dass jeder Besucher getestet sein muss, FFP-2-Maskenpflicht herrscht und AHA-Regelungen eingehalten werden müssen – alles okay für die Seniorin. Aber dass ein Akut-Krankenhaus weniger strenge Regelungen hat als eine Reha-Einrichtung – das versteht sie nicht. „Weil der Kontakt zur Außenwelt fehlte, kam ich mir manchmal vor wie in einem Gefängnis“, erzählt sie. Fernseher und Telefon sei zumindest für sie kein Ersatz für mangelnde Ansprache.

Nun ist es nicht so, dass die Krankenhäuser gar nicht auf die zunehmend entspannte Corona-Lage reagieren. Abgesehen von der vorgeschriebenen Masken- und Testpflicht für Besucher, unterliegen alle anderen Maßnahmen dem Hausrecht, können also individuell von den Kliniken bestimmt werden.

Anfang der Woche hat das Klinikum Passau auf die weiter sinkenden Infektionszahlen reagiert: „Nachdem Corona-bedingt lange Zeit starke Einschränkungen für Besucher galten, fallen diese nun großteils weg“, so das Klinikum. Seit Montag dürfen dort alle Patienten von zwei Personen täglich besucht werden – ohne zeitliche Begrenzung während der täglichen Besuchszeiten. Neu ist auch, dass die Besucher gleichzeitig ins Patientenzimmer dürfen. Davor musste man sich in Mehrbettzimmern absprechen. Das Krankenhaus Vilshofen hat jetzt nachgezogen. „Bei uns gelten ab sofort die gleichen Regeln wie in Passau“, teilte Stefan Streit, Pressesprecher der Landkreis Krankenhaus GmbH, gestern mit.

Weniger freizügig ist man dagegen in der Asklepios-Klinik in Aidenbach. Dort galt vor gut drei Wochen noch ein absolutes Besuchsverbot – 24/7. Dann waren freitags, samstags und sonntags einstündige Besuche erlaubt von einer Person. Seit neuestem sind zwei Besucher pro Patient möglich – zeitlich unbefristete, allerdings weiterhin nur freitags, samstags, sonntags sowie an Feiertagen.

„Unsere Besuchszeiten sind auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt und werden im Corona-Krisenstab wöchentlich neu bewertet. Unsere ausschließlich vulnerable Patientengruppe muss besonders geschützt werden“, erklärt Geschäftsführerin Nina Strasser.

Die derzeitigen Besuchszeiten von Freitag bis Sonntag sowie an allen Feiertagen hätten sich zudem bewährt. „Unter der Woche sollte ohnehin aufgrund des Therapieplans der Patienten kein Besuch stattfinden“, betont sie. Das war vor Corona noch anders.