Tettenweis
Hochwasserschutz: Ausschuss setzt auf kleine Lösung

25.02.2024 | Stand 25.02.2024, 15:00 Uhr
Hans Nöbauer

Einem betonierten Schacht gleicht gegenwärtig im zentralen Ortsbereich der quasi eingehauste Tettenweiser Bach. Statt der millionenschweren großen Damm-Lösung setzt der eigens gebildete Hochwasser-Ausschuss nunmehr auf möglichst effektive Einzelschritte zur Durchlauf-Ertüchtigung. − Foto: Nöbauer

Es ist ein Dauerbrennerthema in Tettenweis: der Hochwasserschutz für den relativ kleinen Tettenweiser Bach, der bei Starkregenereignissen oder plötzlichen Schneeschmelzen jedoch ein ungeahnt großes Überschwemmungspotenzial noch dazu direkt im Ortskern entwickelt. Unter Beiziehung eines erfahrenen Fürstenzeller Ingenieurbüros wurden schon seit geraumer Zeit „grundsätzliche Schutzmöglichkeiten“ in Erwägung gezogen, jedoch bislang nicht realisiert.

Rückhaltebecken ist nicht finanzierbar

„Im Raum steht noch der früher beschlossene Bau eines großen Damms etwa auf Klosterhöhe mit weitflächigem Rückhaltebecken in Richtung Tettenham. Dessen voraussichtliches Kostenvolumen von mindestens fünf Millionen Euro ist trotz erheblicher staatlicher Bezuschussung von der Kommune deswegen nicht finanzierbar, weil damit gleichzeitig dringend erforderliche Infrastruktur-Maßnahmen für Jahre hinaus blockiert würden“, umriss 2. Bürgermeister Josef Schmidbauer bei der jüngsten Gemeinderatssitzung als Versammlungsleiter den aktuellen Stand der Dinge.

Bei seinem ersten Treffen habe der neu gebildete Hochwasser-Ausschuss, dem neben den drei Bürgermeistern Robert Sitglmayr, Josef Schmidbauer und Paul Meier auch die Gemeinderäte Franz Hofbauer, Johann Eichinger, Werner Maier sowie Philipp Kohlpaintner angehören, die Grundsatzentscheidung in den Vordergrund gerückt, mit vielschichtigen Einzelmaßnahmen sukzessive das „Hochwasser-Geschehen möglichst nachhaltig in den Griff zu bekommen“, so Schmidbauer.

Bachanlieger werden bei Planungen mit einbezogen

Zusammen mit dem Planungsbüro würden nach Aussage Schmidbauers dabei „so schnell wie möglich nach dem Prioritäts-Prinzip die wichtigsten Maßnahmen vorangestellt und ab nächstem Jahr Schritt für Schritt verwirklicht“. Ausdrücklich wies der 2. Bürgermeister den Gemeinderat darauf hin, dass der „Hochwasser-Ausschuss in beratender Funktion unter stetiger Einbeziehung der Bachanlieger und weiterer Betroffener lediglich ein Planungskonzept erstellen“ würde, das die „Vollversammlung letztlich in jedem Einzelfall beschlussmäßig absegnen“ müsse. Baulich zum Tragen komme jede geplante Hochwasserschutz-Aktion letztlich allerdings erst durch eine jeweilige Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes.

„Vor allem auch bedingt durch die zwischenzeitliche Schmidhamer Bachbett-Erweiterung des Schwärzenbachs, der sich noch dazu kurz nach Oberschwärzenbach mit dem Tettenweiser Bach vereinigt, schrammte der Bachunterlauf in Einzelanwesen wie beispielsweise auch Ludlmühle während des letzten Hochwassers nur noch um wenige Zentimeter an Wohnhaus-Flutungen vorbei“, beschrieben Anwohner „dramatische Verhältnisse, die sich durch einen optimierten Tettenweiser Bachdurchlass künftig noch zusätzlich intensivieren“ würden. Nachhaltig von den Anliegern gefordert wurden deshalb vorausgehende Untersuchungen, wie „befürchtete Hochwasserschäden für die Bach-Unterlieger von vorneherein planerisch vermieden“ werden könnten.

Keine Förderung für Einzelmaßnahmen

Kämmerer Markus Hentschel rief einen Hinweis von Diplom-Ingenieur (FH) Hans-Jörg Wagmann (Fürstenzell) in Erinnerung, wonach von „staatlicher Seite grundsätzlich nur eine große Hochwasser-Lösung mit dammgestützter Rückhaltebecken gefördert“ würde – nicht hingegen selbst initiierte Einzelmaßnahmen, die voll zu Lasten des Kommunaletats gehen würden.

„Prunkräume, Festsaal, gute Stube plus ein geräumiger Freiluft-Innenhof: Die neuen Eigentümer des zwischenzeitlich generalsanierten Parkwohnstiftes im ehemaligen Klostertrakt wollen mit einer Nutzungsvereinbarung zur Raumüberlassung künftig der Öffentlichkeit die Durchführung standesamtlicher Trauungen mit entsprechenden Widmungen ermöglichen“, erläuterte Schmidbauer dem Gemeinderat einen diesbezüglichen Antrag. Durch das „neue Kloster-Café mit Schankrecht“ sei künftig gleichzeitig auch eine Bewirtungsmöglichkeit gegeben. Anfallende Trauungs- samt Bewirtungskosten würden künftig vom „gastgebenden Parkwohnstift direkt mit dem Brautpaar abgewickelt“, konkretisierte der 2. Bürgermeister eine Zustimmungs-Maßgabe der Ratsmitglieder.

− nö