Bad Füssing
Gemeinderat sagt Nein zu PV-Anlage in Gögging

03.07.2023 | Stand 14.09.2023, 22:07 Uhr

Nein, auch im zweiten Anlauf hat eine beantragte Photovoltaikfreiflächenanlage in Gögging vom Gemeinderat Bad Füssing kein grünes Licht bekommen. Der Antragsteller ist der Ansicht, dass sich seit der ersten Ablehnung vor einigen Monaten die Umstände und die generellen Rahmenbedingungen für die Errichtung von PV-Anlagen geändert hätten – vor allem aufgrund der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Der Gemeinderat jedoch sieht das mehrheitlich anders. Und verweist in seiner neuerlichen ablehnenden Entscheidung darauf, dass das Gelände, auf dem die PV-Anlage errichtet werden soll, im Standortkonzept als Restriktionsfläche gekennzeichnet ist. Also als Areal, auf dem die Errichtung dieser Anlagen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Gründe: Das Gelände liegt innerhalb eines 50 Meter breiten Schutzstreifens hin zu einem Radweg, es ist in der Nähe zu Auengebieten und zu landschaftlichen Vorbehaltsflächen.

Gemeinderat sieht Areal als ungeeignet

Schon vor einigen Monaten gab es für die geplante PV-Anlage in Gögging ein kommunales Nein. Eben aus besagten Gründen. Das Standortkonzept, das der Gemeinderat extra hat erstellen lassen, weist das Areal als nicht geeignet aus. Das will der Antragsteller aber nicht wahrhaben. Und hat nun eine neuerliche Bauvoranfrage gestellt, die er mit Argumenten unterfüttert. Diese sind in einem Schreiben zusammengefasst, das Bauamtsleiter Roland Prem im Gemeinderat verlas. Darin meint der Antragsteller, dass sich mit dem geänderten EEG, in dem nun dem Bau von PV-Anlagen ein übergeordnetes öffentliches Interesse eingeräumt wird, auch die Genehmigungsgrundlage komplett geändert habe. Nun sei praktisch per Gesetz geregelt, dass PV-Anlagen Vorrang hätten.

PV-Anlagen haben keinen Vorrang

Dass das nicht so ist, verdeutlichte Prem dem Gemeinderat und auch dem Antragsteller, der als Zuhörer die Sitzung verfolgte. „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat für eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Anlage keine Relevanz. Hier ist das Baurecht entscheidend und nicht das EEG. Folglich stellt das EEG auch keine Grundalge für die Errichtung von PV-Anlagen dar. Der Paragraf 2 im EEG, auf den sich der Antragsteller mit dem übergeordneten öffentlichen Interesse beruft, bezieht sich auf die Förderung der Anlagen.“ Maßgeblich für die Entscheidung, wo eine PV-Anlage entstehen kann und wo nicht, ist die städtebauliche Entwicklung und das Standortkonzept. Und in diesem Standortkonzept sei die besagte Fläche bei Gögging eben nicht als geeignetes Areal ausgewiesen.

Aus Sicht der Verwaltung, das machte Prem als Fazit deutlich, hätten sich weder Rechts- noch Sachlage geändert. Die Anlage sei erneut abzulehnen. Dem folgte der Gemeinderat dann auch mehrheitlich.

− mg