Bad Füssing
Gemeinde startet Bürgerservice-Offensive im Internet

20.09.2023 | Stand 20.09.2023, 17:30 Uhr

Bürgermeister Tobias Kurz (Mitte) spricht von einem „Meilenstein“: Unter der gewohnten Adresse www.gde-badfuessing.de können Einwohner jetzt mehr als ein Dutzend der häufigsten Verwaltungs-Dienstleistungen direkt online erledigen. „Die Anfragen können direkt von den Mitarbeitern bearbeitet werden“, erklären Sebastian Ammermüller (r.) und Thomas Zisterer (l.), zwei der IT-Experten im Rathaus. − Foto: Kur- und Gästeservice Bad Füssing

94 Prozent der Deutschen sind regelmäßig online und der Durchschnittsbundesbürger ist jeden Tag rund 149 Minuten, also rund zweieinhalb Stunden, im Internet unterwegs: „Das Internet ist heute für viele Menschen wichtige und oft sogar wichtigste Informationsquelle. Umso wichtiger ist es, dass auch die Gemeinde den Bürgern ein modernes, aktuelles und umfassendes Informations- und Serviceangebot im Internet bietet“, sagt Bad Füssings Bürgermeister Tobias Kurz. Intensiv arbeitete die Gemeinde deshalb an der Neugestaltung ihres gesamten Online-Angebots. Zum Jahreswechsel ging bereits die neue Bad-Füssing-Website ans Netz. Jetzt startete auch das neue Bürgerservice-Portal.

Bürgermeister spricht von einem „Meilenstein“

Bürgermeister Tobias Kurz spricht von einem „Meilenstein“: „Unter der gewohnten Adresse www.gde-badfuessing.de können Einwohner der Gemeinde jetzt mehr als ein Dutzend der häufigsten Verwaltungs-Dienstleistungen direkt online erledigen“, sagt der Bad Füssinger Rathauschef. Die Gemeinde Bad Füssing nutzt dabei alle rechtlichen Möglichkeiten, so viele Services wie möglich direkt online zugänglich zu machen.

Dazu gehören unter anderem die Bürgerauskunft, das Einreichen einer Wohnungsgeberbestätigung oder auch die Mitteilung über den Umzug innerhalb der Gemeinde. Ebenfalls direkt im Netz beantragen können Einwohner eine Meldebescheinigung – sowohl in der einfachen als auch in der erweiterten Form.

Um eine Übermittlungssperre der persönlichen Daten zu beantragen, entfällt der Weg zum Rathaus ebenso wie bei zahlreichen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen unter anderem das Ausstellen von Geburtsurkunden, von Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder auch Sterbeurkunden. Wasserzählerstände können ebenfalls digital übermittelt werden.

Voraussetzung für die Nutzung ist die „BayernID“

Auch eine Einzugsermächtigung an die Gemeinde, ein so genanntes SEPA-Mandat, können Bad Füssingerinnen und Bad Füssinger jetzt online erteilen. Ein Widerspruch zu einem Bescheid ist ebenfalls online möglich. „Die Anfragen können direkt von den Mitarbeitern bearbeitet werden“, erklären Sebastian Ammermüller und Thomas Zisterer, zwei der IT-Experten im Bad Füssinger Rathaus. Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Verwaltungsdienste ist die so genannte „BayernID“, eine Art „digitaler Generalschlüssel“ (Infos und Beantragung unter id.bayernportal.de/de).

Bad Füssing hat zudem alle Voraussetzungen geschaffen, dass Einwohner auch bequem online bezahlen können – aktuell sowohl per Kreditkarte und Giropay als auch per Einzugsermächtigung. „Unser Ziel war und ist es, den Servicegedanken in den Mittelpunkt zu stellen“, so Bürgermeister Tobias Kurz. Alles solle für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich sein.

Aus rechtlichen Gründen gibt’s auch Grenzen

Allerdings sind auch der Gemeinde bei der „Online-Offensive“ noch Grenzen gesetzt, wie der Bürgermeister deutlich macht. Vor allem aus rechtlichen Gründen kann die Kommune eine Reihe an Services noch nicht vollständig digital anbieten. Aber auch für diese zweite Gruppe an Dienstleistungen bietet Bad Füssing künftig mehr Komfort: Viele weitere relevante Formulare finden Bürger im Netz direkt auf der Website, wo sie sie auch ausfüllen und anschließend ausdrucken können. „Leider ist hier eine vollständige Digitalisierung noch nicht möglich“, so Bürgermeister Kurz. Das betrifft knapp 40 Dienstleistungen von der An- und Abmeldung zur Hundesteuer über die Anmeldung einer Versammlung bis hin zu Anträgen zur Genehmigung einer Baumfällung oder Ausnahmegenehmigungen zum Parken. „Wir werden an diesem Thema weiter dranbleiben und werden unser Online-Angebot auch künftig weiter ausbauen“, so Kurz.

− red