Landkreis Passau
Finanzhilfen auch für Ölheizung und Pellets: Antragsstart aber noch unklar

05.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:57 Uhr

Auch Haushalte, die mit Heizöl heizen und von der Energiekrise betroffen sind, können Geld vom Bund zurückerhalten. −Foto: Charisius/dpa

Auch Haushalte, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen, werden entlastet, wenn sie durch die Energiekrise von starken Preissteigerungen betroffen sind. Auf diese Härtefallregelung haben sich Bund und Länder geeinigt.

Ebenso wie Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen, sollen auch sie rückwirkend für 2022 finanzielle Hilfe erhalten. Im Unterschied zu den Hilfen für Gaskunden müssen Betroffene jedoch einen Antrag stellen. Wie das nun gehen soll, das hat eine ältere Dame aus dem nördlichen Landkreis Passau interessiert, die bei der Heimatzeitung angerufen hat.

Zunächst einmal: Für die Auszahlung sind die Länder verantwortlich. In Bayern zuständig ist das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Aus dem Ministerium heißt es: „Ein genauer Antragsstart kann derzeit noch nicht genannt werden.“ Derzeit würden noch Abstimmungen laufen, parallel arbeite man an der EDV. Das heißt: Im Moment ist es noch gar nicht möglich, einen Antrag zu stellen. Wer Internet hat, kann sich aber bereits jetzt auf der Seite des Ministeriums ausrechnen lassen, ob er Anspruch auf Härtefallhilfe hat und wie hoch diese Zahlung wäre www.stmas. bayern.de/energiekrise. Seit dieser Woche steht außerdem eine Hotline bereit, die man anrufen kann: ✆089/59976061122, oder per Mail de-haertefallhilfe@ kpmg-law.com.

Grundsätzlich gilt: Betroffene können Rechnungen aus dem Jahr 2022 einreichen und einen Zuschuss von maximal 2000 Euro erhalten. Einen Antrag stellen kann, wer mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle heizt und bei dem sich die Kosten mindestens verdoppelt haben. Insgesamt stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro dafür zur Verfügung.