Passau
Der Tod soll teurer werden

Ordnungsausschuss berät am Dienstag über die Friedhofsgebühren – Bestattungen sollen 21 bis 34 Prozent mehr kosten

13.10.2022 | Stand 19.09.2023, 4:20 Uhr

Der Friedhof Heining ist ein kirchlicher, die geplante neue Friedhofsgebührensatzung tangiert ihn also nicht. Teurer dürften jedoch ab 1. Januar 2023 die Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen werden. −Foto: Fischer

Am 31. Dezember verliert die Gebührensatzung der Stadt für die Friedhöfe ihre Gültigkeit. Also braucht es eine neue. Wie diese aussehen soll, wird der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit am Dienstag diskutieren. Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung liegt bereits vor. Alles spricht dafür, dass der Tod einmal mehr teurer wird.



• Verwaltung: Die Gebühren für Genehmigung, Errichtung und Änderung von Grabdenkmälern sowie für den Erwerb, die Umschreibung oder die Verlängerung von Grabnutzungsrechten sollen "in geringem Umfang" erhöht werden.

•Leichenhaus: Die gestiegenen Stromkosten und höhere Ausgaben zur Instandhalten schlagen sich im Beschlussvorschlag der Stadt nieder. Die Leichenhausgebühr soll um rund 9 Prozent erhöht werden. Aufgerundet würde ein Tag Inanspruchnahme dann 56 Euro kosten.

Grabnutzung: Laut Verwaltung ergab die Kalkulation durch die Kämmerei eine Steigerung von 36 bis 51 Prozent, je nach Grabart. Aber: "Eine derartige Erhöhung wäre erkennbar nicht mehr darstellbar und würde zu einer Abwärtsspirale in Form von noch schneller steigenden Grabauflösungen auf städtischen Friedhöfen dafür." Deshalb legte die Stadt – "wie in den Jahren zuvor" – einen niedrigeren Kostendeckungsgrad bei der Kalkulation an.

Zudem sei im Zuge des gesellschaftlichen Wandels im Umgang mit Verstorbenen eine "massive Konkurrenz um die günstigsten Gebühren" entstanden. Die Berechnungsbasis der Stadt sei "sehr tiefgreifend und umfangreich", da sämtliche den Friedhöfen zuordenbaren Kosten berücksichtigt würden. Entsprechend seien die Gebühren im Vergleich zu kommunalen und kirchlichen Trägern deutlich höher. Deshalb möchte die Verwaltung von einem niedrigeren Kostendeckungsgrad (ca. 95 Prozent) ausgehen. Die Grabnutzungsgebühren sollen deshalb um 21 bis 34 Prozent steigen, wofür die Stadt ein Defizit von ca. 60000 Euro in Kauf nähme.

Bestattung: Eine Bestattung soll künftig zwischen 18 und 56 Prozent teurer werden als bisher, Erdbestattungen von Kindern sollen davon allerdings ausgenommen werden.

Zum ersten Mal soll die "sarglose Bestattung" in den Leistungsumfang aufgenommen werden. Diese wären aber nur möglich, wenn das Staatliche Gesundheitsamt die Genehmigung erteilt.

Sondergebühren, Bestattungsarbeiten und Reinigung: Die Vergabestelle der Stadt hat die Lose "Bestattungsarbeiten" und "Reinigung" für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 neu ausgeschrieben. Den Zuschlag bekam in beiden Fällen die Firma Gartenbaum-Baumfälldienst H. Moser, welche die gärtnerischen Pflegearbeiten und den Winterdienst in Eigenregie übernehmen würde. Vier weitere Mitarbeiter würden dafür eingestellt, die geschätzten Kosten belaufen sich auf 360000 Euro.

Alle Sonderleistungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, werden laut Stadt vom beauftragten Unternehmen berechnet "und ohne kalkulationsbedingte Veränderung durch die
Verwaltung an die Grabnutzer weitergegeben". Das Angebot des Unternehmens beinhaltet dabei deutliche Erhöhungen. Die Stadt schreibt dazu: "Diese Kosten basieren allein auf den vom Unternehmer angebotenen angebotenen Zahlen und sind letztlich nicht Gegenstadt der Kalkulation durch die Kämmerei."

Der Ordnungsausschuss wird die Satzung am Dienstag nicht beschließen. Sollte er dem Beschlussvorschlag der Stadt folgen, wird das Gremium dem Plenum empfehlen, die neue Satzung endgültig zu verabschieden.

− jmu