Anordnung zur Seuchenbekämpfung
„Amerikanische Faulbrut“ an Bienenstand in Wegscheid: Sperrbezirk eingerichtet

09.04.2024 | Stand 09.04.2024, 19:01 Uhr

Der Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ ist an einem Bienenstand in der Gemeinde Wegscheid in Futterkranzproben nachgewiesen worden. Die „Faulbrut“ ist eine reine Tierseuche. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. − Foto: Symbolbild dpa

Den Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ (Paenibacilus larvae) hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) an einem Bienenstand in der Gemeinde Wegscheid (Landkreis Passau) in Futterkranzproben nachgewiesen. Somit ist der Ausbruch der Faulbrut amtlich festgestellt.
Das meldete am Dienstagabend das Landratsamt. Das Veterinäramt Passau hat zur Bekämpfung der Faulbrut eine Anordnung erlassen und darin einen Sperrbezirk in einem Umkreis von zwei Kilometern um Wegscheid festgelegt. Die Grenzen des Sperrbezirks sind auf einer Karte hinterlegt und können unter www.landkreis-passau.de abgerufen werden (Warnmeldung „Amerikanische Faulbrut an Bienenstand in Wegscheid festgestellt“ anklicken).

Für diesen Sperrbezirk gilt: Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind sofort auf „Amerikanische Faulbrut“ amtszierärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung muss man frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes wiederholen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Weiter gilt: Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
Dies findet keine Anwendung auf: Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe abgegeben werden, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen (Kennzeichnung „Seuchenwachs“). Auch nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk gebracht werden. Die Besitzer von Bienenvölkern in den Gebieten des Sperrbezirks sind verpflichtet, diese unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Landratsamt – Veterinäramt, Passauer Straße 31, 94081 Fürstenzell, ✆ 0851/397-4610, veterinaeramt@landkreis-passau.de, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass der Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ eine reine Tierseuche ist. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht.

− mr