80 Meter-Sturz
Urteil im Prozess um Gondelabsturz mit totem Bayerwaldler gefallen

19.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:02 Uhr

Journalisten fotografieren die abgestürzte Wartungsgondel neben dem Sendeturm auf dem Hohen Meissner. −Foto: dpa

Im Prozess um eine abgestürzte Wartungsgondel mit drei Toten – darunter ein 50 Jahre alter Mann aus Neureichenau (Landkreis Freyung-Grafenau) – ist vor dem Amtsgericht im hessischen Eschwege am Montag ein Urteil gefallen.



Das Verfahren gegen den angeklagten Geschäftsführer einer Berliner Firma wurde nach Gerichtsangaben gegen eine Geldauflage in Höhe von 60.000 Euro eingestellt. Ein ebenfalls angeklagter Elektriker wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte beiden fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Gondel stürzte aus rund 80 Metern Höhe ab



Laut Anklage soll die Firma des Geschäftsführer für die Wartungsarbeiten an einer Sendeanlage in Hessen eine betriebseigene Seilwinde verwendet haben, die nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprach. Der mitangeklagte Elektriker sollte laut den Vorwürfen die Seilwinde im Februar 2019 zudem fehlerhaft gewartet haben.

Die Wartungsgondel an der Sendeanlage auf dem Hohen Meißner, einem Mittelgebirge im Fulda-Werra-Bergland, war bei den Arbeiten am 3. September 2019 abgestürzt. Mitarbeiter der Berliner Firma sollten mit einem Transportkorb an dem Sendemast rund 200 Meter nach oben transportiert werden, um neue Antennen anzubringen. Es kam zu Komplikationen, die Gondel stürzte aus rund 80 Metern Höhe ab. Drei Arbeiter – ein 27-Jähriger aus Dülmen in Nordrhein-Westfalen, ein 46-jähriger Karlsruher und der Familienvater aus Neureichenau – im Transportkorb erlitten tödliche Verletzungen.

− afp