Vor mehr als drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Zwei Vorschläge zur Neuregelung der Suizidbeihilfe fanden im vergangenen Jahr im Bundestag keine Mehrheit. Der ärztlich assistierte Suizid bleibt somit ein Thema, das die Menschen umtreibt.