Bei der jüngsten Stadtratssitzung wurde der Antrag eines Bürgers aus der Freyunger Straße abgelehnt, den Abschnitt zwischen der Abzweigung B533 zum Stadtkern auf 30 km/h zu begrenzen. Gründe wurden dafür mehrere genannt, u.a. sei eine übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung in dem Bereich nicht nachzuweisen, mindestens 85 Prozent der bei Kontrollen erfassten Fahrzeuge hatten die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten. Darüber hinaus sei der Fußgängerüberweg gut ausgeschildert, es gebe kein relevantes Unfallgeschehen und es handle sich mit der Freyunger Straße um eine Erschließungsstraße von Lichteneck und Neudorf nach Grafenau.
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