Neuschönau
42 Jahre alter Bebauungsplan wird geändert

11.02.2021 | Stand 19.09.2023, 21:47 Uhr

Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung sorgte ein von der Gemeinde im Oktober genehmigter, aber vom Landratsamt abgelehnter Bauantrag für Gesprächsstoff. Beantragt wurde der Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Gerätehalle in Waldhäuser.

Laut dem Schreiben des Landratsamtes vom 3. Dezember könne eine Genehmigung nur in Aussicht gestellt werden, wenn entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans eine neue Planung vorgelegt werde, oder die Gemeinde den Bauleitplan entsprechend ändere.

Darüber hinaus habe sich ein Grundstücksnachbar gegen den Bauantrag gewandt und rechtliche Schritte für den Fall der Erteilung einer Genehmigung angekündigt.

Nach Gesprächen der Antragsteller mit dem Landratsamt und aufgrund des Alters des Bebauungsplans Waldhäuser (genehmigt im Mai 1979) scheint eine Realisierung des geplanten Vorhabens unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich, sodass eine Änderung in Form eines Deckblattes unausweichlich erscheint.

Mit den Bauwerbern wurde daher Seitens der Gemeindeverwaltung ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem sie sich u.a. dazu verpflichten, auf ihre Kosten den Entwurf des Deckblattes durch ein qualifiziertes Planungsbüro erstellen zu lassen.

Auf Nachfrage eines Gemeinderates hinsichtlich des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung antwortete Geschäftsleiter Richard Schreiner, dass dieser die zur Bebauung vorgesehene Fl.Nr. 1540/20 Gemarkung Neuschönau umfasse.

Der Gemeinderat beschloss zur Realisierung des Bauvorhabens den Bebauungsplan Waldhäuser durch ein Deckblatt Nr. 7 im qualifizierten Verfahren zu ändern. Die Deckblattänderung umfasst die FlNr. 1540/20, Gemarkung Neuschönau.

− red