Mordprozess
Bluttat in Freyung: Urteil gegen Dominik R. ist rechtskräftig

23.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:02 Uhr

Dominik R. saß am Urteilstag im Verhandlungssaal des Landgerichts Deggendorf zwischen seinen Verteidigern Holm Putzke (l.) und Thomas Krimmel. −Archivbild: Huber

Im Mordprozess um die Bluttat von Freyung hatte das Landgericht Deggendorf den Angeklagten Dominik R. nach 29 Verhandlungstagen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig.





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Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. August die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Deggendorf vom 23. August.

Die Erste Strafkammer des Landgerichts Deggendorf hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Angeklagten Dominik R. im August 2021 angeordnet. Zuvor war Dominik R. vom Landgericht Passau am 20. November 2017 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.

Ex-Freundin im Schlaf erstochen



Nach 29 Verhandlungstagen und sehr umfangreicher Beweisaufnahme hatte das Landgericht Deggendorf den Angeklagten Dominik R. am 10. Oktober 2022 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es sah den Tatbestand des Mordes als erwiesen an. Die Strafkammer ist davon überzeugt, dass Dominik R. seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen und damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hat, hieß es damals in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt. Die Verteidiger des Angeklagten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.

− kh/vr