Knapp sechs Jahre später
Bluttat in Freyung: Urteil gegen Dominik R. gefallen

10.10.2022 | Stand 22.09.2023, 4:45 Uhr

Dominik R. sitzt am Urteilstag im Verhandlungssaal des Landgerichts Deggendorf zwischen seinen Verteidigern Holm Putzke (l.) und Thomas Krimmel. −Foto: Huber

Von Korbinian Huber und Luis Hanusch

Im Mordprozess um die Bluttat von Freyung hat das Landgericht Deggendorf den Angeklagten Dominik R. nach 29 Verhandlungstagen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.



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Der 28-Jährige wurde in einem ersten Verfahren um die Tat 2017 vor dem Landgericht Passau zu zwölf Jahren wegen Totschlags verurteilt, nachdem sich die Tat bereits Ende Oktober ereignet hatte. Da jedoch Zeugen falsch ausgesagt hatten, wurde das Verfahren wieder aufgerollt.

Das seit knapp sechs Monaten laufende Wiederaufnahmeverfahren sollte die Frage klären, ob es nicht Mord war. Die Verteidigung von Dominik R. beharrte weiterhin darauf, dass es sich bei der Tat um Totschlag gehandelt habe.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig



Das Gericht um den vorsitzenden Richter Georg Meiski folgte dieser Ansicht nicht. Es sah den Tatbestand des Mordes als erwiesen an. Die Strafkammer ist davon überzeugt, dass Dominik R. seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen und damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt.

Das Urteil wurde bereits vor Wochen erwartet, verzögerte sich aber immer wieder. Insgesamt wurden über 80 Zeugen - teilweise auch mehrfach - vernommen und 16 Sachverständige gehört. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

− dpa/vr