Bei AfD in Osterhofen
Söder und Lauterbach beim Politischen Aschermittwoch beleidigt: Österreicher soll 36.000 Euro zahlen

01.09.2023 | Stand 12.09.2023, 22:24 Uhr

Rede mit Folgen: Der österreichische Politiker Gerald Grosz bei seinem Auftritt am Politischen Aschermittwoch der AfD in Osterhofen. −Foto: Archiv Rammer

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen den österreichischen Politiker Gerald Grosz wegen mutmaßlicher Beleidigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer Rede zum Politischen Aschermittwoch in Osterhofen (Landkreis Deggendorf) einen Strafbefehl beantragt.



Dem Antrag zufolge, über den das Amtsgericht Deggendorf nun zu entscheiden hat, soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36.000 Euro. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung von Personen des politischen Lebens in zwei Fällen sowie auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Grosz soll bei der Veranstaltung unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben.

Söder als „Södolf“ bezeichnet, Lauterbach als „Horrorclown“



Ein Sprecher des Amtsgerichts Deggendorf betätigte am Freitag den Eingang des Strafbefehlsantrags. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Grosz unter anderem vor, Söder am 22. Februar beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet zu haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er unter anderem „Horrorclown“ genannt.

In einem anderen Fall, bei dem es um eine Email am 12. Mai ging, wurde laut Anklagebehörde das Verfahren gegen Grosz eingestellt. Der Anwalt von Grosz, Alexander Stevens, erläuterte, von diesem anderen Verfahren hätten weder die Verteidiger noch Grosz Kenntnis gehabt.

Die mutmaßlichen Beleidigungen wiederum, die von Söder und Lauterbach auf entsprechenden Strafantrag verfolgt würden, seien „evident nicht strafbar“. Stevens beruft sich dabei auch auf ein Rechtsgutachten. Eine strafbare Beleidigung anzunehmen, hieße, jegliche Emotionalität in der politischen Auseinandersetzung zu verbieten, zitiert Stevens daraus. Es sei zudem nicht klar, ob es sich bei dem mitgeführten Gegenstand um ein Messer handelte, betonte Stevens.

Auch Strafanzeige gegen Söder gestellt



Grosz hatte seinerseits zwei Strafanzeigen gegen Söder gestellt, unter anderem weil er Söders Anzeige für nicht rechtens hält. Er argumentiert, seine Aussagen seien im Zuge der politischen Auseinandersetzung gefallen. Er habe Kritik an der Corona-Politik zum Ausdruck gebracht. Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Grosz hat in Österreich mehrere Funktionen bei den rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ ausgeübt. 2022 erhielt er bei der Bundespräsidentenwahl im Nachbarland 5,6 Prozent der Stimmen.

− dpa