Plattling
Vogelgrippe: Stadt bittet Bürger, Tiere nicht zu berühren

21.01.2021 | Stand 18.09.2023, 5:12 Uhr

Die Schwäne, die etwa an der Staustufe anzutreffen sind, erfreuen zahlreiche Spaziergänger. Doch berühren sollte man die Tiere keinesfalls. −Foto: Archiv/Bub

Die Schwäne, die etwa an der Staustufe anzutreffen sind, erfreuen zahlreiche Spaziergänger. Doch berühren sollte man die Tiere keinesfalls. Erstens kann der Angriff eines solchen Wasservogels heftige Schmerzen bereiten, zweitens grassiert die Vogelgrippe. Auf diese weist die Stadt Plattling nun hin:

"Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt in wilden Wasservögeln hat. Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend, führt bei den betroffenen Tieren zu schweren allgemeinen Krankheitssymptomen und verursacht hohe Verluste, vor allem bei Nutzgeflügel. Singvögel dagegen sterben sehr selten an der Vogelgrippe. Tauben sind nicht empfänglich", heißt es im Schreiben, das gestern an die Medien verschickt wurde.

In Norddeutschland zeige sich ein stark ausbreitendes Seuchengeschehen mit Ausbreitungstendenz nach Süden. Der derzeitige Seuchenschwerpunkt liege in Schleswig-Holstein mit verendeten Wildvögeln und dem Ausbruch in Nutzgeflügelhaltungen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen sind Übertragungen in Nutzgeflügelhaltungen erfolgt. "Weiterhin wurde beim Monitoring von jagdlich erlegten Wasservögeln im Landkreis Passau Vogelgrippe nachgewiesen. Für den südlichen Landkreis Passau und den Landkreis Rottal-Inn wurden deshalb bereits Aufstallungsgebote für Nutzgeflügel verfügt", erläutert die städtische Verwaltung.

Bei den sinkenden Temperaturen sind vermehrte Funde von Wasserwildvögeln zu verzeichnen. Wie in den vergangenen Jahren ist zu erwarten, dass Spaziergänger und Fischer an den örtlichen Gewässern tote Wildwasservögel auffinden. "Hierzu bitten wir Sie, die verendeten Wildwasservögel nicht zu berühren und den städtischen Bauhof unter ✆09931/920292 während der allgemeinen Dienstzeiten zu informieren", heißt es im Infobrief dazu.

− pz