Mord-Vorwurf
Junge Mutter in Plattling erstochen: Prozess gegen Lebensgefährten

24.01.2021 | Stand 18.09.2023, 5:13 Uhr

Am Tag nach der Tat stellten einige Menschen in Plattling Kerzen auf, um an die getötete Frau zu erinnern. Im Februar beginnt nun der Prozess vor dem Landgericht Deggendorf −Foto: Häusler

Eine Frau ist im August in Plattling (Landkreis Deggendorf) erstochen worden. Nun muss sich ihr Lebensgefährte vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Mord.

Ab Montag, 1. Februar, 9 Uhr, muss sich ein 28 Jahre alter Afghane vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Deggendorf verantworten. Der Vorwurf: Mord an seiner Lebensgefährtin und der Mutter des gemeinsamen Kindes. Das Landgericht informiert in einer Pressemitteilung über den bevorstehenden Prozess.

Der Angeklagte soll am 6. August 2020 in Plattling seine 20 Jahre alte Lebensgefährtin mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet haben - aus niedrigen Beweggründen und grausam. Der Mann soll die Tat aus Verärgerung darüber begangen haben, dass sich das Opfer von ihm trennen wollte. Er habe deshalb beschlossen, seine Lebensgefährtin zu töten; dafür soll er diese am Tatabend in den gemeinsam betriebenen Imbisswagen eingeschlossen haben. Dort soll der Angeklagte erstmals mehrfach mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen haben.

Acht Monate alte Tochter auf dem Beifahrersitz des Autos

Der Frau soll es zunächst gelungen sein, aus dem Imbisswagen zu flüchten. Der Angeklagte habe daraufhin mit einem anderen Messer die Verfolgung aufgenommen und vor dem Imbisswagen wiederum mehrmals auf die Frau eingestochen haben. Sie war zwischenzeitlich zu Boden gestürzt und lag auf dem Rücken. Der jungen Frau soll es dann noch gelungen sein, sich in ihr geparktes Auto zu schleppen. Dort soll der Mann durch die geöffnete Fahrertüre weiter auf sie eingestochen haben. Die 20-Jährige erlag schließlich im Wagen ihren Verletzungen.

Während der Tat soll sich die gemeinsame acht Monate alte Tochter auf dem Beifahrersitz des Autos befunden haben. Der Angeklagte soll die Tochter noch an sich genommen haben, nachdem er von der Mutter abgelassen hatte. Dann wurde er festgenommen.

Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmal als erfüllt

Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht wegen der Vielzahl an Messerstichen davon aus, dass das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt ist und der Mann seine Partnerin aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Er habe seine Lebensgefährtin mit dem Tode bestrafen wollen, nachdem sie sich von ihm trennen wollte. Außerdem vermutete der Mann, dass er betrogen wurde.

Das Landgericht wird auch prüfen, ob eine besondere Schwere der Schuld anzunehmen ist. Das wäre im Falle einer Verurteilung wegen Mordes und der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe relevant. Dann könnte die Freiheitsstrafe auch nach Verbüßung von 15 Jahren fortgeführt werden.

Insgesamt 25 Zeugen geladen

Das Landgericht hat bereits mehrere Fortsetzungstermine – jeweils ab 9 Uhr – bestimmt: Montag, 22. Februar; Montag, 1. März; Donnerstag, 4. März; Montag, 8. März; Donnerstag, 11. März; Freitag, 12. März.

"Zur umfangreichen Beweisaufnahme sind insgesamt 25 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Die Mutter des Opfers hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen", heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts.

− pz