Plattling
Der Tod wartet nicht: Beerdigungen und der Gang zum Friedhof in Corona-Zeiten

15.06.2020 | Stand 12.10.2023, 10:30 Uhr

Müssen die immer wieder neuen Regelungen umsetzen und im Blick behalten: (v.r.) Josef Mehrl vom Standesamt, Friedhofsvorarbeiter Richard Walde und sein Kollege Norbert Zitzelsberger. −Foto: Winderl

Der Gang zum Friedhof – er ist eine Möglichkeit für viele, an ihre verstorbenen Lieben zu denken und das Grab als Erinnerungsort zu pflegen. Oft ist der Friedhof auch ein Ort des Austauschs. Hier treffen sich die Leute, halten nebenher zum Gießen, Pflanzen oder Unkrautjäten einen Ratsch. Der Friedhof ist selbstverständlich auch ein Ort der Trauer, gerade, wenn ein Angehöriger oder Freund erst vor Kurzem gestorben ist – ein Ort des Abschieds, wenn ein Freund beerdigt wird. Während der Corona-Krise ist all das aber ein bisschen anders.

"Es hat sich einiges geändert", erklären Josef Mehrl vom Plattlinger Einwohnermelde- und Standesamt und Friedhofsvorarbeiter Richard Walde. "Seit März gibt es viele Regeln, die auch am Schwarzen Brett aushängen." Seit Mitte Mai haben sich die Regeln jedoch schon wieder gelockert. Bis dahin waren etwa Beerdigungen nur im engsten Familienkreis erlaubt – maximal zehn bis 15 Personen, es gab ebenso keine Messe oder Aussegnung im Inneren, sondern nur den Gang zum Grab. Weihwassersprenkeln oder der Erdwurf am Grab waren nicht erlaubt.

"Inzwischen gibt es wieder Aussegnungen", erklärt Mehrl – wie viele Menschen daran teilnehmen dürfen, errechnet sich aus der Quadratmeterzahl des Raums. Außerdem muss ein Mundschutz getragen werden. "Im Freien dürfen bei Einhaltung von 1,50 Meter Abstand bis zu 50 Personen dabei sein." Weihwassersprenkeln und Erdwurf sind wieder erlaubt – entweder darf das aber nur ein Angehöriger tun oder Schaufel und Weihwasserwedel müssen nach jeder Person desinfiziert werden.

Rund 130 Beerdigungen im Jahr finden in Plattling statt. 60 bis 70 Prozent davon sind Urnenbestattungen, erklärt Richard Walde. Während Erdbestattungen innerhalb von vier Stunden nach dem Tod erfolgen müssen, gibt es eine solche Regel für Urnenbestattungen nicht – theoretisch wäre es also möglich, die Beerdigung aufzuschieben, bis die Regeln gelockert werden. "So einen Fall hatten wir hier aber nicht", sagt Walde. Bei vielen Trauerfeiern wurde nicht einmal die maximal erlaubte Teilnehmerzahl erreicht. "Oft war wirklich nur der engste Kreis da. Die Leute haben Verständnis für die Beschränkungen", bilanziert Walde.

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